19. Mai 2022
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Kritik zur Beamtenalimentation

Leistungsgedanken zu Grabe tragen?

Fast 7.000 Beamte haben im Jahr 2021 Widerspruch gegen die Thüringer Besoldung eingelegt und stützen damit auch nach dem Inkrafttreten des „Reparaturgesetz“ zur Besoldung die Kritik des Thüringer Beamtenbundes an diesem Gesetz. Das geht aus einer Antwort des Thüringer Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage von Maik Kowallek (CDU) hervor.

In Thüringen arbeiten rund 30.000 Landesbeamte. Nach den Zahlen der kleinen Anfrage ist demnach jeder 4. Landesbeamte nach wie vor überzeugt von der Fehlerhaftigkeit seiner Besoldung.

Ebenso interessant ist, dass 9 von 35 ruhend gestellten Klageverfahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation in Thüringen wieder aufgenommen wurden. Nur 123 Widerspruchsbescheide wurden bislang erlassen und betrafen Widersprüche aus den Jahren vor 2020.

Mindestens 2 Bedienstete in Thüringer Landesamt für Finanzen arbeiten dauerhaft an den Widerspruchsbescheiden. Trotzdem hatte das Finanzministerium eine Musterklagevereinbarung abgelehnt.

Welche Auswirkungen die erwartete Klagewelle auf die Gerichte hat, könne man derzeit nicht abschätzen. Die Gerichte hätten aber noch Kapazitäten.

Kleine Anfrage und Antwort 7/5447

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 die Rechtswidrigkeit der Alimentation zahlreicher Beamtengruppen in zwei Urteilen als verfassungswidrig zu niedrig und damit nicht amtsangemessen festgestellt. Unter anderem wird der „Mindestabstand der Nettoalimentation zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf“ nicht eingehalten. Alimentation bezeichnet dabei die Gegenleistung der Dienstherrin für die Dienste seiner Beamten. Die Alimentation ist dabei als Gegenstück zu Gehaltszahlungen von privatrechtlichen Arbeitgebern zu betrachten. Anders als in der freien Wirtschaft, legt bei Beamten jedoch der Gesetzgeber – und damit größter Arbeitgeber – die Bezahlung als Entwurf dem Landtag vor. Der tbb und zahlreiche weitere Verbände, u.a. der Richterbund, hatten das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation als unzureichend kritisiert. Zwischenzeitlich führt der tbb Klagen gegen das Gesetz.

 

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