02. April 2020
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Kommunale Arbeitgeber reagieren auf Corona-Krise

Möglichkeiten zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung wegen Kinderbetreuung werden ausgeweitet

In einer Pressemitteilung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) heißt es:

Die (VKA) schafft Grundlage für übertarifliche Entgeltfortzahlung. Kommunale Arbeitgeber können Eltern bezahlte Freistellungen zur Kinderbetreuung gewähren. Verhandlungen über Regelungen zur „Kurzarbeit“ angestrebt.

Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die kommunalen Arbeitgeber ihren Beschäftigten für die Kinderbetreuung bezahlte Freistellungen gewähren können, die über die bestehenden tarifvertraglichen Regelungen hinausgehen. Die konkrete Umsetzung dieser Freigaberegelungen erfolgt durch die Kommunalen Arbeitgeberverbände auf Landesebene.

Die Kommunen und kommunalen Einrichtungen haben damit schnell und unkompliziert auf die aktuelle, durch das Corona-Virus ausgelöste Situation reagiert.

Über die Freistellung von Beschäftigten bei Fortzahlung des Entgelts entscheiden die kommunalen Arbeitgeber je Einzelfall. Dabei ist insbesondere auch die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Für mögliche Arbeitsbefreiungen gelten folgende Voraussetzungen:

- Die betreffende Einrichtung (bspw. Kindertagesstätte, Tagesgroßpflegestelle, Eltern-Kind-Initiative oder Schule) schließt, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen.

- Die von der Schließung betroffenen Kinder sind unter 12 Jahre alt.

- Eine alternative Betreuung des Kindes bzw. der Kinder kann ansonsten nicht sichergestellt werden.

- Es stehen der Gewährung keine dienstlichen Gründe entgegen.

Der Rahmen-Beschluss der VKA ist zunächst zeitlich befristet bis einschließlich 30. Juni 2020. Die Kommunalen Arbeitgeberverbände auf Landesebene können im Zuge der Freigabe ggf. weitere Konkretisierungen vornehmen.

„Wir sind uns unserer enormen Verantwortung bewusst und haben mit dem Beschluss zügig für alle Beteiligten angemessene Reaktionsmöglichkeiten geschaffen“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. „Im nächsten Schritt müssen wir mit den Gewerkschaften alle Fragen zur Kurzarbeit klären. Angesichts der ernsten Lage, in die uns das Virus bringt, müssen wir handeln. In dieser Situation sind auch die Tarifvertragsparteien aufgerufen, ihren Teil für die Aufrechterhaltung des Gemeinwesens und der kommunalen Einrichtungen und Betriebe zu leisten.“

Hier gelangen Sie zur Homepage des VKA

Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber einigen sich | Kurzarbeit: COVID-19-Tarifvertrag gibt Sicherheit

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