05. Juli 2019
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Kritik an Einführung der Pauschalen Beihilfe

Nicht von Ideologien täuschen lassen

Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 der Einführung einer Pauschalen Beihilfe auch in Thüringen zugestimmt. Ab dem 1.1.2020 wird das Land Thüringen Beamtinnen und Beamten, die sich für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Bedingung für diese irreführenderweise „pauschale Beihilfe“ genannte Arbeitgeberleistung ist, dass diese Personengruppe ihren Anspruch auf die individuelle Beihilfe die ihnen als Beamter in Höhe von mindestens 50% zusteht, unwiderruflich aufgibt.

„Der Vorschlag ist ideologisch motiviert: die Parteien der Thüringer Regierungskoalition – Die Linke, SPD und Bündnis 90/Grüne – sehen darin einen Schritt in die von ihnen angestrebte „Bürgerversicherung“. Tatsächlich kostet der Umstieg in die Pauschale Beihilfe den Steuerzahler mehr und der Dienstherr entzieht sich seiner unmittelbaren Mitverantwortung für die Versorgung der Beamten im Krankheitsfall“, kritisiert Helmut Liebermann, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes diesen Schritt.

Um eine tatsächliche Wahlmöglichkeit – die heute schon besteht - für Beamte zu erhalten, müsste auch ein Wechsel der Systeme möglich sein, denn bislang ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Beamten eine einmal getroffene Wahl – anders als heute – nicht mehr revidieren können, da ihre Entscheidung „unwiderruflich“ ist. Man hätte auch auf Bundesebene in der GKV das Modell der Teilkostenversicherung einführen können.

„Auch wird es für die Entscheidung, Fachkraft im Thüringer öffentlichen Dienst zu werden, ein weiterer Standortnachteil sein: Auf absehbare Zeit dürfte eine „pauschale Beilhilfe“ in nur wenigen Bundesländern Deutschlands eingeführt werden. Selbst wenn Thüringen der Einführung der „pauschalen Beihilfe“ zugestimmt hat, so haben Beamte, die sich für den Arbeitgeberzuschuss entschieden haben und in ein anderes Bundesland ohne „pauschale Beihilfe“ wechseln wollen, ein Folgeproblem: Sie werden keinen neuen Dienstherrn finden, der einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV anbietet“, führt der Beamtenbundvorsitzende weiter aus. Wechselnde Beamte müssten dann, wie heute schon, den gesamten GKV-Beitrag selbst zahlen.

„Ich will nicht abstreiten, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, für die sich ein Verbleib bzw. Wechsel in die GKV vielleicht rechnet. Doch nach allen uns vorliegenden Berechnungsmodellen und Beispielen sollten das Einzelfälle sein. Wir raten jedem, sich bei beiden Systemen beraten zu lassen und dabei seine Familienplanung und natürlich auch seine Vorstellungen für das Alter mit abzufragen“, ansonsten gibt es bei geänderten Lebensumständen ein böses Erwachen und derzeit kein zurück.

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