27. Dezember 2021
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Was erwartet uns in 2022?

Öffentlicher Dienst

Das kommt auf den öffentlichen Dienst 2022 zu: Gehaltserhöhung, Anpassung der Beamtenbesoldung, Landtagswahlen und Gesetzesänderungen. Wir haben die wichtigsten Ereignisse im neuen Jahr für Angestellte, Beamte, Soldaten bei Bund, Ländern und Kommunen zusammengefasst.

Angestellte Bund und Kommunen: Gehaltssteigerung und Tarifrunde im Herbst 2022

Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2022 die Entgelte um weitere 1,8 Prozent. Auszubildende bekommen 25 Euro mehr. Das ist zweite Tarifsteigerung nach dem letzten Tarifergebnis. Voraussichtlich im Herbst/Winter 2022 steht die nächste TVöD-Tarifrunde 2022 an. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.12.22.

Zu den aktuellen Tabellen: https://www.dbb.de/arbeitnehmende/entgelttabellen.html

Angestellte Länder: 2,8 Prozent plus ab 1. Dezember 2022

Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder steht: Die Beschäftigten erhalten 2,8 Prozent mehr Gehalt ab 1. Dezember 2022 und eine Einmalzahlung von 1300 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei

Beamte Bund und Thüringen 2022: Wann steigt die Beamtenbesoldung?

Für die Bundesbeamten steigt die Besoldung zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Die nächste Anpassung wird dann wahrscheinlich im Anschluss an die TVöD-Tarifrunde erfolgen.

Der tbb konnte für Thüringen erreichen, dass Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Beamt/innenbereich übertragen werden soll.

Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst: Pflege und Länder

Angestellten erhalten laut Tarifergebnis Anfang des Jahres 2022 eine Einmalzahlung von 1300 Euro steuer- und abgabenfrei. Für Bund und Kommunen ist sind bisher keine weiteren Sonderzahlungen geplant.

Betriebsrenten: Arbeitgeberzuschuss verpflichtend auch für Altverträge

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für Altverträge Pflicht, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, haben Sie ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

Rentner: Ab Juli voraussichtlich ein Plus - aber mit Bremse

Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Renten voraussichtlich im Osten um 5,3 Prozent steigen. Die Rentenerhöhung fällt damit 0,8 Prozentpunkte niedriger aus als nach dem Rentenversicherungsbericht erwartet. Dort wurden Erhöhungen von 5,2 (West) und 5,9 (Ost) Prozentpunkten prognostiziert.

Grund dafür ist, dass im Koalitionsvertrag die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors vorgesehen ist. Dieser sorgt dafür, dass bei sinkenden Löhnen in einer Krise die Renten nicht gekürzt werden müssen. Steigen die Löhne wieder, soll der Nachholfaktor sicherstellen, dass die nicht umgesetzte Rentenkürzung rechnerisch ausgeglichen wird. Der Nachholfaktor war in der Finanzkrise 2008 zum Ausgleich für die Rentengarantie eingeführt, aber 2018 ausgesetzt worden.

Rentenwert: Nächster Schritt für Anpassung von Ost und West

Ab 1. Juli 2022 wird der nächste Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 97,9 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 98,6 Prozent des Westwerts. Jeweils zum 1. Juli der Folgejahre wird er dann weiter um jeweils 0,7 Prozentpunkte angepasst, bis 2024 die Rente in allen Bundesländern einheitlich berechnet wird. So sieht es das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vor, das zum 1. Juli 2018 den ersten Schritt zur Anpassung eingeläutet hatte. Im Gegenzug soll die jetzige höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten – ebenfalls in sieben Schritten – abgesenkt werden. Mit dieser höheren Bewertung wird derzeit bei der Berechnung der Renten ein Ausgleich dafür geschaffen, dass die Ostlöhne im Schnitt niedriger sind.

Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte erhalten, wenn sie für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittseinkommens zahlen. Das heißt: Der aktuelle Rentenwert ist der in Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung, zurzeit sind das 34,19 Euro im Westen und 33,47 Euro im Osten. Um die Rentner regelmäßig an der Lohnentwicklung in Deutschland zu beteiligen, wird der aktuelle Rentenwert zum 
1. Juli eines jeden Jahres entsprechend angepasst. Da die Durchschnittseinkommen im Osten bislang unter denen im Westen liegen, gibt es derzeit noch den aktuellen Rentenwert (Ost), der gemäß der Lohnentwicklung in Ostdeutschland angeglichen wird.

Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen mehr

Steigende Beiträge zur Pflegeversicherung für Kinderlose: Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Beitragszuschlag 0,35 Prozent (bis 31. Dezember 2021: 0,25 Prozent) – dieser ist neben dem allgemeinen Beitragssatz von 3,05 Prozent zu zahlen. Damit ergibt sich für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Den Beitragszuschlag trägt der Arbeitnehmer allein.

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag entrichten. Ausgenommen sind nur kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen.

- Anpassung Sonderzuschlag in 2022 in der PKV für die Pflegeversicherung

- Corona Zuschlag 2022: Beitragserhöhung für alle Privatversicherten

 

Quellen:

https://arbeits-abc.de/aenderungen-und-neue-gesetze/

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/

Koalitionsvertrag SPD, Grüne und FDP: https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

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