07. Dezember 2022
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Amtsangemessene Alimentation

Ruhendstellung von Widersprüchen 2022

Mit Schreiben vom 24. November 2022 ersuchten wir bei der Thüringer Finanzministerin die Zusage Widersprüche gegen die Amtsangemessenheit der Alimentation/ Besoldung für 2022 ruhend zu stellen. Dies vor dem Hintergrund bis zum Ausgang der Musterverfahren gegen die Widersprüche aus den Jahren 2020/2021 die Entscheidungen abzuwarten. Das Thüringer Finanzministerium (TFM) lehnt das Ansinnen des tbb ein Ruhendstellen der Widersprüche für 2022 mit Schreiben vom 07. Dezember 2022 ab.

 

Diese Zusage des Ruhendstellen von aktuell noch nicht verbeschiedenen Widersprüchen erbaten wir sowohl für Widersprüche wegen eines zu niedrig bemessenen Familienzuschlages bei Beamt/innen mit mehr als 2 Kindern, als auch bei Widersprüchen wegen einer insgesamt zu niedrig bemessenen Besoldung wegen einer Verletzung des Mindestabstandsgebots.

Hintergrund war, dass aktuell bei den Gerichten mehr als 1.000 Klagen vorliegen und die Beklagte (Freistaat Thüringen, vertreten durch das TFM) in der überwiegenden Mehrzahl der Klagen das Ruhen der Verfahren massiv vorantreibt. Gerichte und beauftragte Ministeriumsmitarbeiter haben dabei signalisiert, dass dies aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes geschieht. Mit der Absage des TFM bleibt es weiterhin bei dem Weg, dass nach negativer Verbescheidung des eingelegten Widerspruchs durch die Beamten diese nur den Klageweg beschreiten können.

Das Antwortschreiben des TFM auf unser Ersuchen um Ruhendstellen der Widersprüche finden Sie hier.

zurück