31. Dezember 2021
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Was erwartet uns in 2022?

Stärkung bei Rechten und Verträgen, höhere Kosten und mehr…

Neues Jahr, neue Gesetze: Mit Hilfe der Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale haben wir zusammengestellt, was sich im Laufe des Jahres 2022 ändern wird.

Beweislastumkehr im Kaufrecht

Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Dies hat für Verbraucher/innen den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können. 

Neue Gewährleistungsrechte bei Apps und Software

Wenn eine Software fehlerhaft ist, eine App nicht richtig funktioniert oder ein Streamingdienst beim versprochenen Blockbuster patzt, haben Kunden/innen ab Januar 2022 die gleichen Rechte wie beim Kauf anderer Produkte: Auch bei Kaufverträgen über Sachen mit digitalen Elementen haben sie künftig – neben dem Anspruch auf Beseitigung des Mangels zum Beispiel durch Nachbesserung oder dem Ersatz durch fehlerfreie Produkte (Nacherfüllung) – sowohl das Recht, den Vertrag zu beenden als auch den Kaufpreis zu mindern. Außerdem können sie Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend machen. Als Gewährleistungsfrist sind mindestens zwei Jahre vorgesehen.

Das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ und das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden.

Kündigungen werden einfacher

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Danach würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Sie können Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.
 
Wenn Sie künftig einen Laufzeitvertrag über eine Homepage abschließen, dann muss Ihr Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang müssen Sie oft langwierig suchen, bis Sie die Möglichkeit zur Kündigung gefunden haben.

Telefonwerbung

Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. So sollen Sie vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt werden.

Bahn beendet Ticketverkauf in Zügen

Erst einsteigen und die Fahrkarte später beim Schaffner kaufen – das müssen sich kurzentschlossene Bahnkunden abgewöhnen. Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer dann noch spontan einsteigt, muss sein Ticket schnell am Laptop oder Handy buchen, zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt. Die Bahn verlegt damit eine weitere Dienstleistung ins Internet.

Führerschein umtauschen: Wichtige Frist im Januar

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Autoversicherungen: Neueinstufung der Typklassen

Die Versicherungswirtschaft errechnet jährlich neue Typklassen für die Autoversicherungen. Für bestehende Verträge bringt das Veränderungen mit, meist zum 1. Januar. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet hat, sind 2022 die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Mehr als sieben Millionen Pkw rutschen dabei im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Halter von rund 4,3 Millionen Autos können von einer niedrigeren Einstufung profitieren.

Die Klassenänderung ist einer von mehreren Faktoren der zu veränderten Versicherungsbeiträgen führt. Mehr als um eine Klasse nach oben oder unten geht es laut GDV aber nur für wenige Modelle: So verbessern sich den Angaben zufolge etwa der Kia E-Niro, der Nissan Juke 1.0 und der VW E-Golf VII um zwei Klassen. Um zwei schlechter in der Haftpflicht liegt nun etwa der Hyundai Kona 1.6 T.

Online hält der GDV eine Themenseite zu den Versicherungsklassen bereit. Auch eine Abfrage der Typklasse von mehr als 32 000 Fahrzeugen ist möglich.

Öffentliche Verwaltung: Onlinezugangsgesetz (OZG) Umsetzung bis Ende 2022

Eigentlich verpflichtet das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) den Bund, die Länder und die Gemeinden bis Ende des Jahres 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung bleiben aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, wie der Normenkontrollrat in seinem 6. „Monitor Digitale Verwaltung“ feststellt. Der Normenkontrollrat kritisiert in seinem Gutachten zudem die mangelhafte Personalausstattung in der Verwaltung. Hintergrund: Der IT-Planungsrat hat den sogenannten OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet, welcher 575 Verwaltungsleistungen in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern kategorisiert. Experten haben Zweifel, dass die Umsetzung aller Aspekte bis Ende 2022 gelingt

Elektronische Krankmeldung: Ein weiterer Schritt in die Digitalisierung

Schon seit dem 1. Oktober 2021 müssen behandelnde Ärzte Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Kassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung. Der "gelbe Schein" auf Papier wird damit Stück für Stück digitalisiert. Komplett verschwinden wird er aber nicht: Die Verpflichtung, dem Versicherten eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen, bleibt für die Ärzte bestehen.

E-Rezept wird Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Ab 1. Januar 2022 bekommen gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen zu können, brauchen Sie die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer der Krankenkasse. Den Rezeptcode können Sie in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Das E-Rezept wird stufenweise weiter ausgebaut, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel.

Das rosa Papierrezept darf bei technischen Schwierigkeiten in Arztpraxen noch bis Ende Juni 2022 ausgegeben werden. Patient/innen ohne Smartphone können sich das E-Rezept alternativ in der Arzt-praxis mit Rezeptcode ausdrucken lassen.

Brückentage 2022

26 Urlaubstage einreichen, bis zu 60 Tage freibekommen: Wer die Brückentage clever einkalkuliert, kann 2022 mehr aus seinem Urlaub herausholen. Beispiel Ostern: Acht Urlaubstage sind nötig, um mithilfe von Karfreitag und Ostermontag auf insgesamt 16 freie Tage zu kommen. Doch Achtung: Ein vorheriger Blick in den Kalender lohnt, den einige Feiertage gelten nur in manchen Bundesländern.

Steuerklärung 2021?

Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 wurden wegen der Corona-Pandemie geändert und nach hinten verschoben. Für die Steuererklärung 2021 dürfte die automatische Fristverlängerung aber nicht mehr kommen.

Damit sollte für Steuerzahler eine Abgabeverpflichtung bis zum 31. Juli 2022 gelten. Wer seine Steuererklärung 2021 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lässt, hat mit der Abgabe Zeit bis Ende Februar 2023.

CO₂-Preis steigt

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO₂-Preis stufenweise wie angekündigt. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher/innen weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden. Der CO₂-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter und wird damit um 1,6 Cent pro Liter im Vergleich zum Jahr 2021 teurer. Bei Benzin liegt der CO₂-Anteil ab Januar bei 8,5 Cent pro Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.

Post: Porto kostet mehr

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

 

Quellen:

https://arbeits-abc.de/aenderungen-und-neue-gesetze/

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/

Koalitionsvertrag SPD, Grüne und FDP: https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

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