13. September 2021
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Thüringer Landtag Plenum 22.-24.9.2021

Tagesordnung: Altersgeld ohne Priorität, keine Behandlung GE amtsangemessene Alimentation

Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetzes zur Gewährung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts“ findet sich nicht auf der der Tagesordnung zur nächsten Plenarsitzung des Thüringer Landtages vom 22.-24. September 2021.

Auch das Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften droht unbehandelt zu bleiben, steht es zwar auf der Tagesordnung, jedoch nicht auf der Prioritätenliste. Der Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) hatte dazu abschließend am 16. Juli 2021 beraten. Er empfahl die Annahme. Neben der Einführung von Altersgeld in Thüringen in Umsetzung eines Urteils des EuGH von 2016!) enthält das Gesetz Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz zu den Bestimmungen zur Berücksichtigung von Zeiten zwischen- oder überstaatlicher Verwendung als ruhegehaltfähige Dienstzeit und zur An­rechnung einer Versorgung aus dieser Verwendung, eine Verbesserung der Berücksichti­gungsfähigkeit von Kindererziehungszeiten bei der Beamtenversorgung, im Thüringer Besoldungsgesetz Verbesserungen in den Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 sowie unter anderen auch eine Regelung zur Nachversicherung von unversorgt ausgeschiedenen Mitgliedern der Landesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung existiert derzeit keine Rechtsgrundlage im Thüringer Ministergesetz.

 

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