Der tbb fordert eine verfassungsgemäße amtsangemessene Alimentation und behält sich rechtliche Schritte vor. Gleichzeitig fordert der tbb die Landesregierung auf, einen verfassungsgemäßen Besoldungsgesetzentwurf in den Thüringer Landtag einzubringen oder den bisherigen evident nachzubessern.
Der Landeshauptvorstand, nach dem alle fünf Jahre stattfindenden tbb Gewerkschaftstag das höchste Beschlussgremium des Dachverbands, verabschiedete eine entsprechende Resolution.
Der Vorsitzende des tbb Frank Schönborn bekräftigte die Sichtweise des tbb. Konkret habe es der Thüringer Gesetzgeber Land seit 2008 versäumt, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und eine Besoldung zu gewähren, die in allen Fällen zumindest einen ausreichenden Abstand zur Grundsicherung ausweist. Der Verstoß sei auch nicht geringfügig, sondern verletzt den Abstand zur Grundsicherung in der Spitze um rund 20%. Mehr als ein Drittel aller Besoldungsgruppen seien betroffen.
Seit 2015 sei zudem das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes (mD), des gehobenen Dienstes (gD) sowie des höheren Dienstes (hD) zur untersten Besoldungsgruppe (bis 2015 der einfache Dienst eD) deutlich verletzt. Zudem bestehe in Thüringen eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Nominallohnindex als ein weiteres Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsgebotes. Im Ergebnis zeigt sich, dass für alle Besoldungsgruppen in allen Zeiträumen seit 2008 der Wert, den das BVerfG als Grenze definiert, deutlich überschritten wird.
Der aktuell von der Landesregierung dem Landtag zur Entscheidung vorliegende Gesetzentwurf sieht – soweit er die in ihm gefassten Regelungen überhaupt verfassungsgemäß sind - nur eine wenn überhaupt betragsmäßig bei einer 4köpfigen Beamtenfamilie „gerade so“ nicht evident unzureichende Alimentation vor. Bislang war die Landesregierung nicht bereit, die selbst erkannte Notwendigkeit einer Evaluation des Besoldungsgesetzes im Gesetzentwurf schriftlich zu fixieren. Damit werden sowohl das Rechtsstaatsprinzip als auch das dem Staat als Dienstherr treffende Fürsorgeprinzip in eklatanter Weise ignoriert. Daher fordert Schönborn die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht nach haushälterischer Lage vorzunehmen.
Die Gewerkschaften im tbb sind sich einig: Es gebietet der Respekt vor dem Verfassungsorgan, nicht erneut in einen Wettbewerb um das dichteste Erreichen der Besoldungsuntergrenze einzutreten. Man war sich einig, sollte das Gesetz vor Verabschiedung keine Änderung erfahren, würde man den Mitgliedern nach Widerspruchserhebung zur Klage raten. Der Verband selbst wird einzelne Musterverfahren führen wollen.