10. Mai 2022
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Änderung Thüringer Reisekostengesetz

tbb Kritik am Entwurf Reisekostengesetz RRG: „Am Kern der Sache vorbei“

Der tbb kritisiert den Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Thüringer Reisekostengesetz (Drs. 7/5374 vom 27.4.2022). Der sieht u. a. vor, Forstmitarbeitern bei Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw auf unbefestigten und schwer befahrbaren Forststrecken (Schlechtwegezuschlag) statt bisher 3 Cent/km künftig 15 Cent/km zu zahlen.

Frank Schönborn, der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbund (tbb) weist dies zurück, weil „das Grundproblem nicht verstanden, am Kern der Sache vorbei“ gehandelt werde. Der sei, dass es nicht für jeden Beschäftigten mit Außendiensttätigkeit – sei es im Forst, in der Steuerfahndung oder im Schulbereich – Dienstfahrzeuge gäbe.

Der tbb kritisiert seit vielen Jahren, dass Landesbedienstete private Fahrzeuge dienstlich nutzen müssen. So kann nur jeder vierte Beschäftigte der Landesforstanstalt einen Dienstwagen nutzen (zu entnehmen Drs. 7/1561, S. 2). Bei den Finanzämtern stünden für ca. 600 Mitarbeiter im regelmäßigen Außendienst 50 Dienstwagen zur Verfügung.

Die Regel sollte sein, dass Außendienstmitarbeiter auch ein Fahrzeug für den Außendienst zur Verfügung gestellt bekommen. „Das steht in der Privatwirtschaft außer Zweifel“, begründet Schönborn die Forderung des tbb. Nur im Ausnahmefall sollte der Rückgriff auf den Privat-PKW erfolgen, dann jedoch mit einem Vollkostenersatz. Hier könne man sich an den Berechnungen des ADAC orientieren. Sein Verband setze sich für eine substanzielle Änderung des Reisekostengesetzes ein, die auch eine Streichung der bislang „Kleinen Wegstreckenentschädigung“ vorsehe.

Dann würden jene mehr als 1.000 Lehrer, die aufgrund akuten Lehrermangels mindestens zwischen zwei Schulen pendeln müssen, anstelle von 17 Cent/km eine auskömmliche Erstattung bekommen.

Auch Personalratsmitglieder müssten ihren Privat-Pkw für ihre Personalratstätigkeit nutzen, teils lange Strecken innerhalb Thüringens zurücklegen. Auch hier gebe es bislang nur 17 Cent/km: „Bei den aktuellen Spritpreisen ein Unding – das kann zu erheblicher Behinderung der Personalratsarbeit führen“, so Schönborn. R2G hatte 2019 eine „Allzuständigkeit“ der Personalräte in das Thüringer Personalvertretungsgesetz geschrieben. Seitdem kam es zu einer extremen Aufgabenverdichtung bei den Thüringer Personalräten.

Auslöser für die erneute Debatte ist ein Verfahren am Verwaltungsgericht in Meiningen (Az.: 6 D 6/20 Me), über das zuerst das „Freie Wort“ berichtete. Ein Forstbeamter hatte gegen eine Geldbuße durch den Arbeitgeber geklagt. Die Buße wurde ihm auferlegt, weil er einen Streit um die dienstliche Nutzung seines Privat-Pkw öffentlich machte. Damit habe er sich als Bediensteter der „Flucht in die Öffentlichkeit“ schuldig gemacht, argumentierte der Arbeitgeber.

Gesetzentwurf RRG

PM als PDF

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