16. Januar 2019
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Beihilfe in Thüringen

tbb übergibt Forderungspapier an Finanzministerin

Deutliche Verbesserungen in der Beihilfe forderte der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen in einem Gespräch am Montag, dem 14. Januar 2019 von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. Eine bessere Personalausstattung der zuständigen Abteilung ist dazu dringend erforderlich.

Der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann kritisierte, dass nach mehr als 2 Jahren immer noch nicht das Pflegestärkungsgesetz II in die Thüringer Beihilfeverordnung eingearbeitet wurde. Dieses trat bereits zum 1.1.2017 in Kraft und brachte als wesentliche Änderung die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade mit sich.

Es kann nach Auffassung des tbb nicht hingenommen werden, dass die sogenannte Vorprüfung ärztlicher Kostenvoranschläge nicht mehr stattfindet. Dadurch trägt seit der Abschaffung dieses Verfahrensschrittes jede Beamtin/jeder Beamte das volle Kostenrisiko.

Auch setzt sich der Beamtenbund für eine Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge ein, da diese nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen.

Erarbeitet hatte den Forderungskatalog eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Steuerverwaltung, der Polizei, der technischen Verwaltung und der Schule. Liebermann nutzte den Termin mit der Ministerin auch, um nochmals auf die Problematik mit der fehlenden Aktualisierung der HebammengebührenVO hinzuweisen. Dafür ist zwar das Sozialministerium verantwortlich, das Finanzministerium wäre aber ebenso in der Pflicht, die „frischgebackenen“ Mütter nicht auf den Hebammenkosten sitzen zu lassen, solange diese Formalie fehlt. Den Müttern ist finanziell schnell unter die Arme zu greifen, so Liebermann im Gespräch.

Forderungspapier

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