15. Juli 2021
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Digitale Pressekonferenz: Rechtsgutachten zur Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation bestätigt:

Thüringen spart zu Lasten seiner Bediensteten

Jede dritte Beamtenfamilie im Freistaat lebt nur knapp über Hartz-IV-Niveau. Das ist seit 13 Jahren bekannt. Doch erst jetzt soll ein Gesetz das ändern. Der Thüringer Beamtenbund (tbb) meint allerdings, dass sich R2G mit einer Billiglösung freikaufen will, weil die Finanzlücke vor allem mit höheren Kinderzuschlägen geschlossen werden soll.

"Statt fairer Besoldung sollen nun Alleinerziehende und kinderlose Verheiratete schlechter gestellt werden. Das ist nicht nur verfassungswidrig – das spaltet auch den Berufsstand", legt tbb-Vorsitzender Frank Schönborn den Finger in die Wunde.

Das umstrittene Gesetz von der für die Besoldung zuständigen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hatte im Schnelldurchlauf den Landtag passiert und wird nun vom Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Somit haben es die Abgeordneten in der Hand, dem jahrelangen Sparen zu Lasten der Landes-Bediensteten ein Ende zu setzen.

Gutachten stärkt tbb

Der tbb hatte im Vorfeld der Debatte bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das liegt nun vor und bestätigt neuerlich den Rechtsstandpunkt des tbb.

Battis verweist u. a. darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen amtsangemessene Alimentation nicht nur einen individuellen Anspruch der Beamten, Richter und Staatsanwälte feststellte, sondern dem eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung beimaß. Dennoch entsprächen die aktuellen Besoldungstabellen aller Bundesländer „durchweg nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben“, so Battis.

Selbst das Thüringer Finanzministerium habe zwar anerkannt, dass der Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation verletzt worden sei. Dennoch sei seit 2008 eine Abkopplung der Thüringer Besoldung von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung festzustellen und würde in den unteren Besoldungsgruppen das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung verletzen.

Die erkannten Defizite sollten mit dem „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts behoben werden.

Doch die vorgesehene Anhebung der kinderbezogenen Zuschläge allein sei unzureichend, weil „ein schlüssiges und vor allem sachgerechtes Gesamtkonzept“ fehle. Battis stellt fest, dass das geplante Vorgehen des Thüringer Gesetzgebers „eine sachwidrige Umgehung des Abstandsgebotes mit dem alleinigen Ziel der Kostenminimierung“ sei, wie es auch schon der tbb kritisierte.

Pressemeldung als PDF

 

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