Mit einem starken Programm begeisterten die drei Referenten ihr Publikum aus Personalräten und Interessierten am 12. November 2024 in Erfurt.
Die wichtige Veranstaltung im Bereich des Personalvertretungsrechts und der Verwaltung befasste sich im Wesentlichen mit folgenden:
1. Fortschreibung der Regelbeurteilung für freigestellte Personalratsmitglieder: Frau Claudia Brandstädt vom Thüringer Innenministerium informierte versiert zu der Aktualisierung und die rechtliche Absicherung der Beurteilung von Personalratsmitgliedern, die von ihrer regulären Tätigkeit freigestellt sind, um ihre Aufgaben im Personalrat wahrzunehmen. Die Regelbeurteilung könnte unter anderem klären, wie die Leistung solcher Mitglieder gemessen und bewertet wird, auch wenn sie keine regulären Arbeitsaufgaben erfüllen. Hier wurde erörtert, wie diese Beurteilung an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst wird, die mit der Freistellung verbunden sind.
2. Umsetzung der Allzuständigkeit im Thüringer Personalvertretungsgesetz: Herr tbb-Landesvorsitzender Frank Schönborn referierte zur "Allzuständigkeit" im Thüringer Personalvertretungsgesetz. Er bezog sich auf eine Regelung, die die Zuständigkeiten der Personalvertretung in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst betrifft. Die Allzuständigkeit betrifft die Art und Weise, wie Personalvertretungen in allen Fragen des Arbeitsrechts, der Mitbestimmung und der Personalplanung im öffentlichen Dienst eingebunden sind. Die Personalrätekonferenz konnte sich mit der praktischen Umsetzung und den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Allzuständigkeit beschäftigen, um sicherzustellen, dass Personalräte ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen können.
3. Digitalisierung im Personalvertretungsrecht und KI in der Dienststellenpraxis: Herr Stefan Sommer vom dbb beamtenbund und tarifunion gab einen Überblick über die Entwicklung des digitalen Potenzials und deren Einsatzmöglichkeiten bei der Beschlussfassung und Sitzungen der Personalräte und Vorstände der Personalräte, die Grenzen der Einsatzmöglichkeiten und die ausschließliche Zuständigkeit der Personalräte über die Anwendung von Videokonferenzen, Beschlussfassungen im Umlaufverfahren oder Telefonkonferenzen. Im anschließenden Teil gab es einen Überblick über die mögliche Nutzung von KI in den Dienststellen und die rechtlich zu beachtenenden Rahmenbedingungen und die Möglichkeit der Nutzung von KI zur Informationsbeschaffung für Personalräte.
Für die Veranstalter war es wichtig, sowohl rechtliche Fragen als auch praktische Anwendungen zu erörtern, um den Personalvertretungen in Thüringen zu helfen, ihre Aufgaben effektiv und im Einklang mit dem Gesetz zu erfüllen. Es konnten auch neue Entwicklungen im Arbeitsrecht oder spezifische Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Regelungen diskutiert werden.
Auf konkrete Fallbeispiele der Teilnehmer konnte eingegangen werden, um den Teilnehmern zu zeigen, wie sie die Regelungen in ihrem Arbeitsumfeld anwenden können.
Initiiert wurde die Personalrätekonferenz gemeinsam vom komba gewerkschaft thüringen und tbb beamtenbund und tarifunion thüringen.