11. Juli 2017
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Urteil zum Tarifeinheitsgesetz

BVerfG verlangt Nachbesserungen - Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

Als „schwer nachvollziehbar“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) am 11. Juli 2017 bezeichnet.

„Die strittigen Fragen wurden vom Bundesverfassungsgericht leider nicht beantwortet. Stattdessen wird vermutlich erst die künftige Praxis verdeutlichen, welche vom Gesetzgeber nicht gewollten Folgeprobleme zu klären sein werden“, so Liebermann, Landesvorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen.

dbb Flugblatt zur Tarifeinheit (PDF)

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (bundesverfassungsgericht.de)

 

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