22. Februar 2021
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Amtsangemessene Alimentation

Verfassungsrechtlich gebotener Mindestabstand

Am 19. Februar 2021 haben die Landesbünde in einer Videokonferenz mit dem dbb zum Thema amtsangemessene Alimentation über den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 und die Stellungnahme des dbb diskutiert.

In diesem Zusammenhang sind zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Alimentationsprinzip (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz - GG), BVerfG-Beschlüsse vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a.) zu berücksichtigen, welche zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangen sind, aber auch den Bund mittelbar betreffen....


... Da in beiden Verfahren der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau durchgehend deutlich verletzt wurde, was sich als Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirkt, hat sich auch die Besoldungsanpassung des Bundes mit dem Mindestabstand zur Grundsicherung auseinanderzusetzen und in der Folge das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu beachten. Die Besoldungsstruktur und -höhe ist daher realitätsgerechter neu zu justieren.
Zudem ist aufgrund des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 anlässlich der parlamentarischen Beratungen zum BesStMG eine zeitnahe Reform des Familienzuschlags erforderlich.

Mit dem Gesetzentwurf werden – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund für den zuvor unter A bezeichneten Personenkreis unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.

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