Mit dem Thüringer Staatsanzeiger 42/2025 vom 20. Oktober 2025 [192], Seite 1151 wurde die Verlängerung der Gemeinsamen Richtlinie von TFM und TMIKL zur Gewährung von Sonderurlaub unter anteiliger Einbehaltung vom künftigen Grundgehalt bis 2030 durch das Finanzministerium veröffentlicht.