Mit drei interessanten Impulsvorträgen und hochkarätigen Referenten hatte der Thüringer Beamtenbund (tbb) interessierten Mitglieder zu seinem ersten Bildungs- und Verbändetag am 9. Oktober 2026 in die Thüringer Landeshauptstadt eingeladen. Dem Ruf folgten rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Erfurt. Zusätzlich gestärkt wurde die Veranstaltung durch zahlreiche Infostände unserer Partner.
Gerade im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz gewinnen Bildung, Vernetzung und gemeinschaftlicher Austausch weiter an Bedeutung. Mitglied im gewerkschaftlichen Dachverband des tbb zu sein bedeutet daher nicht nur fachliche Zugehörigkeit, sondern gelebte Gemeinschaft und Teilhabe an einem starken Netzwerk.
In seiner Eröffnungsansprache bedankte sich der Landesvorsitzende des tbb Frank Schönborn bei den Teilnehmern, Referenten, Partnern und Geschäftsstelle. Mit einer Schweigeminute nahm der tbb Anteil an den tragischen Ereignissen des Vortags in Berngau (Bayern), indem zwei Behördenmitarbeiter während ihrer Dienstzeit gewaltsam ums Leben kamen. Diese Tragödie reiht sich ein, in die steigende Gewaltbereitschaft der Gesellschaft gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und macht fassungslos.
Impulsvortrag I - Thüringer Besoldungsgesetzentwurf 2026 bis 2028
Im ersten Impulsvortrag skizzierte Herr Dr. Marco Heber (Referatsleiter im Thüringer Finanzministerium) aus dem Blickwinkel als Besoldungsrechtler (nicht aus haushälterischer Betrachtung) die wesentlichen Punkte des Thüringer Besoldungsgesetzentwurfes.
Zu den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen zum Thüringer Besoldungsentwurf 2026 - 2028 wurde gerade von den anwesenden Thüringer Beamtinnen und Beamten mit Spannung erwartet. Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass der Besoldungsgesetzentwurf in der jetzigen Fassung keine Beschlussempfehlung des HuFa an den Landtag im Thüringer Landtag in weiteren Änderungszügen ist und ein "Facelifting" bekommen soll.
Dr. Heber merkt an, dass die Debatte um das Besoldungsgesetz sehr aufgeheizt ist. Dies zeigt sich auch im Diskussionsforum. Er ging zu den einzelnen Besoldungsbestanteilen ein zu: Prekariatsschwelle, Partnereinkommen / Hinzuverdienerhaushalt, Familienzuschläge, ruhegehaltsfähige Jahressonderzahlung, Einbindung von Versorgungsempfängern, Jahresbruttobetrag, Abstandsgebot, Nachzahlungen 2025, Kläger, Nichtkläger, Widerspruchsführern, u.v.m.
Alles in allem, so das Resümee des Vortrags, ist der Thüringer Gesetzgeber erleichtert, den bisherigen Besoldungsweg eingeschlagen zu haben. Größere Probleme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 scheinen andere Bundesländer zu haben, weniger Thüringen. Ebenfalls mit Spannung wird das ausstehende Urteil vom BVerfG erwartet, welches die Grenzen zu den Familienzuschlägen weiter ausschärft und mehr Klarheit auch bei den Partnereinkommen präzisiert.
Eine lebhafte Diskussionsrunde schloss sich dem Vortrag an. Nicht alle Anwesenden teilten den Optimismus des Referenten zum vorliegenden Thüringer Besoldungsgesetz in allen Fragen. So gab es Rückfragen zur grundsätzlichen Verjährung mit Stichtag 31.12. des Haushaltsjahres. Hier wünsche sich die Teilnehmer eine klare Trennung von Verjährungsfristen zwischen neuen Ansprüchen und bestätigten fortlaufenden Besoldungsansprüchen. Auch stellt sich ein Teilnehmer die Frage, warum man als Beamte im Treuverhältnis überhaupt Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen, muss. Dies erscheint nicht nachvollziehbar, zumal der Beamte darauf vertrauen muss, dass der Besoldungsgesetzgeber die ihm zustehende Alimentation rechtskonform umsetzt. Dr. Heber mahnt zur Eigenverantwortung des Beamten zum Widerspruch. Bemängelt wurden auch die "Kompensationsgeschäfte" (Wegfall AZV-Tag; Anhebung Altersarbeitszeit 62 auf 63 Jahren und begründungslose Teilzeit 75 Prozent) des Besoldungsgesetzes mit Änderungen des Dienstrechts. Dem entgegnete der Referent mit dem Gerechtigkeitsempfinden der heutigen Zeit und dem modernen Anstrich eines zeitgemäßen Dienstrechts.
Impulsvortrag II: - Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Rainer Wendt, ehemaliger Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) referierte über die unsägliche Zunahme von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und kam ebenfalls zum traurigen Anlass des Vortags in Bayern vom Anfang der Veranstaltung zurück, wo zwei Kolleginnen und Kollegen, die nur einen banalen Verwaltungsvorgang" prüfen wollten, ihr Leben ließen.
Zunächst hob er positiv die verbesserte Schutzausrüstung der Polizei hervor, die mitunter bis zu 12 kg schwer ist.
Doch woher kommen die tiefsitzenden Autoritätsprobleme mit dem Staat? "Erweckt der Staat den Eindruck, dass man mit ihm verhandeln könnte?" Diese Frage stellte Rainer Wendt am Anfang seines Vortrags auf. Er fordert einen starken Staat zur Durchsetzung seiner Rechte und mahnt mehrfach, den Bürger nicht als Kunde zu betrachten. Der Bürger hat Rechte und Pflichten laut BGB. Ihm drohen bei Verstoß Sanktionen. Diese müssen Beamte und Beschäftigtes des Staates mit den zur Verfügung stehenden Gesetzen auch konsequent umsetzen dürfen, ohne Angst vor möglicher Gewaltandrohung.
Rainer Wendt, wie auch die DPolG, fordert Anwendung der Strafverschärfung für Angriffe auf Einsatzkräfte. Doch nicht nur Einsatzkräfte sind von Gewaltzunahme betroffen, sondern bspw. auch: Lehrer, Pfleger, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter, Bundesagentur für Arbeit. Staatsdiener sind Respektspersonen. In einer Demokratie dürfen wir uns nicht den Luxus leisten, dass der Staat und die rechtlichen Konsequenzen “verhandelbar” wären.
Impulsvortrag III: - KI verstehen und gezielt nutzen
Mit einer ganzen KI Tool Liste wartete unser Referent Matthias Melzer von workshoppen.de mit einer verständlichen Herangehensweise eines Medienpädagogen zum Thema: "KI im Arbeitsalltag verstehen, nutzen und mitgestalten". Der Referent nahm die Anwesenden mit auf eine Reise. Im Wechsel zwischen Fragestellungen an die KI und deren Rückantwort an den Referenten wurde die Bedeutung von KI für den Arbeitsalltag gemeinsam erklärt. Zudem wurden Begrifflichkeiten wie: Bot, LLM, Prompt, Bias erklärt und die Denkweise einer KI erläutert. "KI ist Statistik auf Steroiden". Auf die Herausforderung von KI (Halluzination, Bias, Datenschutz, Urheberrecht, Abhängigkeit Anbieter wurde genau eingegangen, wie die rechtlichen Rahmen der KI.
Bereits jetzt machte uns der Referent auf den AI-Act der Europäischen Union aufmerksam. Dieses sieht u.a. vor, die Kennzeichnungspflicht "KI generiert" muss dranstehen.
Im Vortrag wurde jedem Teilnehmenden klar, KI-Kompetenzen brauchen wir alle. Es braucht Zeit zum Lernen, Transparenz und Schutz von Beschäftigten, um die gewünschten Entlastungseffekte durch KI-gestützte Automation bedenkenlos anzunehmen.