12. September 2016
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Verwaltungs-, Kommunal- und Gebietsreform Folgegespräch mit Minister Prof. Dr. Hoff

Am Montag, dem 5. September 2016, fand ein Folgetreffen zum Spitzengespräch vom 18. August des tbb-Vorsitzenden Helmut Liebermann mit dem Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff in der Thüringer Staatskanzlei statt.

Der Minister teilte mit, dass die Landesregierung dem Anliegen von tbb und DGB aufgeschlossen gegenüber steht, die personellen Regelungen zur Verwaltungs-, Kommunal- und Gebietsreform (VKGR) nicht tarifvertraglich, sondern in einem Personalüberleitungsgesetz zu regeln. Details dazu, auch die Beantwortung der Frage, was überhaupt gesetzlich geregelt werden soll, sollten in einer Arbeitsgruppe beraten werden. Einer solchen Arbeitsgruppe müssten sinnvollerweise Vertreterinnen/Vertreter des tbb, des DGB-Thüringen, der Thüringer Staatskanzlei, des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Thüringer Finanzministeriums angehören.

Das am 18. August bereits vorgetragene Anliegen der Änderung der Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden zur Erweiterung der Einflussmöglichkeiten der gewerkschaftlichen Spitzenverbände greift die Landesregierung insoweit auf. Minister Hoff teilte mit, dass die von der tbb-Kommission Dienstrecht erarbeiteten Änderungsforderungen durch die Landesregierung geprüft werden.

Für die Landesregierung sei es jetzt wichtig, die Forderungen der Gewerkschaften im Detail zu kennen, die im Zusammenhang mit der VKGR erhoben werden. Hierzu wird die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG, bestehend aus den Staatssekretärinnen/Staatssekretären aller Ressorts) eine Sitzung durchführen, zu der tbb und DGB eingeladen werden.

Der Chef der Staatskanzlei Minister Prof. Dr. Hoff sagte zu, dem Landeshauptvorstand des tbb in seiner Sitzung am 27./28. Oktober in Weimar persönlich wesentliche aktuelle Überlegungen der IMAG darzulegen, kritische Fragen entgegenzunehmen und zu beantworten. Die Landesregierung sei willens, die Beteiligung der Beschäftigten vor allem durch Umsetzung des Prinzips der frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Spitzenverbände und der Personalräte zu gewährleisten.

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