23. Oktober 2026
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Personalratswahlen Thüringen 2027

Wahlvorstandsschulungen nach ThürPersVG | Jetzt buchen!

Die Personalratswahlen in Thüringen 2027 stehen vor der Tür und damit eine verantwortungsvolle Aufgabe für alle, die im Wahlvorstand mitwirken. Ohne Wahlvorstand keine Personalratswahl!

Wer für die Bestellung des Wahlvorstands zuständig und was zu beachten ist, damit die Personalratswahl nicht schon wegen fehlerhafter Bestellung und Besetzung des Wahlvorstands ungültig ist, das erklären wir in unseren Wahlvorstandsschulungen.

Denn zwischen Fristen, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlvorschlägen und Stimmabgabe gibt es zahlreiche Vorgaben zu beachten. Schon kleine Fehler können den Ablauf erschweren oder die Wahl anfechtbar machen. Vom 1. März bis 31. Mai 2027 finden die nächsten regulären Personalratswahlen nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) statt. Mach dich fit für die Personalratswahl 2027 – und starte mit Sicherheit in deine Aufgabe als Wahlvorstand!

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen bietet Wahlvorstandsschulungen nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) an. Im Seminar werden die dafür nötigen Kenntnisse vermittelt, die Wahlvorstände für die Vorbereitung der Personalratswahlen zwingend benötigen. 

Schulungstermine 2027 || Wahlvorstandsschulung nach ThürPersVG

 → 2. Dezember 2026 | 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr | Präsenz im Bildungszentrum Gotha

 → 12. Januar 2027 | 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr | Präsenz im Thüringer Finanzministerium

Unsere Zielgruppe:
Thüringer Personalräte, Mitglieder des Wahlvorstandes und Interessierte.

Referent: Rainer Kräuter

Unsere Inhalte:
✓ Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahl 2027
✓ Wahlvorschriften / Wahlberechtigung / Wählbarkeit
✓ Listen- oder Personenwahl
✓ Wahlausschreiben
✓ Bekanntmachung des Wahlvorstandes / Umgang mit Wahlvorschlägen
✓ Wahlhandlung / Wahlanfechtung
✓ Konstituierende Sitzung des neuen Personalrats
✓ Zeitablauf der Personalratswahlen

Kosten: 

120,- € pro Teilnehmer:in (Preis für 1 Tagesschulung in Präsenz inkl. Verpflegung und digitalen Unterlagen. Kostenübernahme durch den Dienstherrn bei Entsendungsbeschluss.)

Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme durch den Dienstherrn ist möglich, sofern ein Entsendebeschluss mit der Anmeldung vorliegt. Der Anspruch auf Teilnahme des Wahlvorstandsmitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist in §§ 24 Abs. 2, 46 Abs. 1 S. 1 ThürPersVG enthalten. ( Freistellung nach § 24 Abs. 2 ThürPersVG. )

Die Teilnahme setzt einen Entsendebeschluss des Personalrats und die Kostenübernahme der Dienststelle nach
§ 44 ThürPersVG voraus. Ohne ordnungsgemäßen Entsendebeschluss muss die Dienststelle weder die Seminarkosten noch das Arbeitsentgelt während der Seminarteilnahme weiterzahlen. Der Beschluss muss vor dem Seminarbesuch gefasst werden – eine Nachholung ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig (VG Stade, Beschluss vom 04.04.2011 – 7 B 384/11).

Mit dem – wirksamen, also ordnungsgemäß zu Stande gekommenen – Beschluss entsteht auf Seiten des Wahlvorstandsmitglieds eine Verpflichtung zur Teilnahme (BVerwG vom 07.12.94 - 6 P 36.93), auf Seiten der Dienststelle eine Verpflichtung zur Freistellung, wenn denn die Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind. Dies ist insbesondere die Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme.

Der Beschluss des Wahlvorstandes über die Entsendung löst grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Freistellung des Wahlvorstandsmitgliedes aus. Es bedarf allerdings zusätzlich noch einer Freistellung durch die Dienststelle, die gesondert beantragt werden muss. Wird diese nicht erteilt, darf das entsprechende Mitglied nicht einfach zur Schulung fahren.

Gern können Sie sich hier anmelden.

Flyer Wahlvorstandsschulungen 2026 - 2027

Auch nach den Thüringer Personalratswahlen (nach dem 31. Mai 2027) bieten wir 2-tägige ThürPersVG-Schulungen an (Grundkurs und Aufbaukurs). 

Für individuelle Inhouse-Schulungen sprechen Sie uns bitte an. Kontakt unter: post(at)dbbth.de .

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