09. Juni 2026
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Die Vergessenen des öffentlichen Dienstes in Thüringen

Wer spricht eigentlich noch für den mittleren Dienst A6 bis A9?

Wenn über Beamtenbesoldung diskutiert wird, fallen häufig Begriffe wie Fachkräftemangel, Attraktivität des öffentlichen Dienstes oder Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft. Doch selten wird darüber gesprochen, wer die alltägliche Arbeit in den Behörden tatsächlich erledigt. Es sind die Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes (mD).

Sie arbeiten in Finanzämtern, in den Landratsämtern, Gerichten, Justizvollzugsanstalten und Polizeidienststellen. Sie stehen täglich im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und sind oft das Gesicht des Staates. Dennoch sind gerade diese Beschäftigtengruppen politisch aus dem Blick geraten. Jede Verwaltung benötigt Führungskräfte. 

Doch ohne eine leistungsfähige Basis, ohne den mittleren Dienst, funktioniert kein Ministerium, keine Behörde und kein Gericht. Während politische Entscheidungsträger über Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau sprechen, tragen die Beschäftigten der Besoldungsgruppen A6 bis A9 die praktische Umsetzung, häufig unter schwierigen Bedingungen:

Gleichzeitig erleben viele Kolleginnen und Kollegen, dass ihre Besoldung mit diesen Entwicklungen nicht Schritt gehalten hat. Die Diskussion um die amtsangemessene Alimentation hat ein Problem sichtbar gemacht, das viele Beamte längst kannten. Die unteren und mittleren Besoldungsgruppen waren besonders stark von der Entwicklung betroffen, die schließlich zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte. Dass heute umfangreiche gesetzliche Korrekturen notwendig sind, ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis jahrelanger politischer Entscheidungen, bei denen die Interessen des mittleren Dienstes zu oft hintenangestellt wurden.

Besonders deutlich wird dies an der jahrelangen Unteralimentation, die die Besoldungsgruppen A6 bis A9 überproportional getroffen hat. Während höhere Besoldungsgruppen finanzielle Belastungen der vergangenen Jahre meist eher kompensieren konnten, standen viele Beschäftigte des mittleren Dienstes vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die strukturellen Defizite in der Besoldung zeigen, dass eine nachhaltige und gerechte Korrektur zwingend notwendig ist.

Kritisch wird zudem die geplante Differenzierung des Thüringer Besoldungsgesetzentwurfes zwischen Widerspruchsführern und Nicht‑Widerspruchsführern gesehen. Eine faire und einheitliche Lösung ist daher unerlässlich, um die Einheit der Beamtenschaft zu wahren. Die geplante Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung wird händeringend von den Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes ersehnt. 

Insgesamt zeigt sich deutlich, dass der Freistaat seine Basis stärken muss. Eine verfassungskonforme, sozial gerechte und zukunftsfähige Thüringer Besoldung ist Voraussetzung dafür, dass der öffentliche Dienst auch künftig leistungsfähig bleibt und qualifizierte Nachwuchskräfte gewinnt. Der mittlere Dienst trägt die Hauptlast der täglichen Verwaltungsarbeit und verdient eine Besoldung, die dieser Verantwortung gerecht wird.

Viele Betroffene fragen sich daher zu Recht: Warum musste erst das Bundesverfassungsgericht eingreifen, damit die Problematik überhaupt ernst genommen wird? Wer eine Besoldungsgruppe A15 oder A16 betrachtet, blickt auf eine andere finanzielle Realität als bei A6 oder A7. Steigende Mieten, höhere Energiekosten und wachsende Lebenshaltungsausgaben treffen die unteren Besoldungsgruppen deutlich stärker. Jeder Euro Mehrbelastung wirkt sich unmittelbar auf das verfügbare Einkommen (Besoldung) aus. Während in politischen Debatten häufig Prozentwerte genannt werden, erleben viele Beamte des mittleren Dienstes die Auswirkungen ganz konkret im Alltag: beim Einkauf, bei der Heizkostenabrechnung, bei den Versicherungen, bei den Wohnkosten, etc.

Gerade deshalb ist die Frage der amtsangemessenen Alimentation / Besoldung keine theoretische juristische Diskussion, sondern eine Frage der sozialen Realität und Gerechtigkeit. Die Folgen zeigen sich bereits heute. Immer mehr Behörden berichten über Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung. Junge Menschen vergleichen Ausbildungsvergütungen, Entwicklungsmöglichkeiten und spätere Einkommen sehr genau. Wenn der öffentliche Dienst qualifizierte Bewerber gewinnen will, muss er attraktive Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehört nicht nur Arbeitsplatzsicherheit, sondern auch eine Besoldung, die der Verantwortung gerecht wird. 

Ein Staat, der dauerhaft Schwierigkeiten hat, seine Einstiegsämter zu besetzen, gefährdet langfristig seine eigene Handlungsfähigkeit. Politische Reden über die Bedeutung des öffentlichen Dienstes gibt es viele. Entscheidend ist jedoch, ob sich diese Wertschätzung auch in konkreten Entscheidungen widerspiegelt.

Die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A6 bis A9 erwarten keine Sonderbehandlung. Sie erwarten lediglich, dass ihre Leistung anerkannt und ihre Arbeit angemessen vergütet wird. Wer von einem starken Staat spricht, muss deshalb auch bereit sein, in diejenigen zu investieren, die diesen Staat Tag für Tag tragen. Der mittlere Dienst ist kein Randbereich der Verwaltung. Er ist ihr Fundament. Die Basis. Ohne ihn würde der öffentliche Dienst innerhalb kürzester Zeit zum Stillstand kommen. Die aktuelle Besoldungsdebatte bietet die Chance, dieses Ungleichgewicht zu korrigieren. Es wird Zeit, dass die Vergessenen des öffentlichen Dienstes wieder in den Mittelpunkt rücken. 

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