26. April 2023
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TVöD oder TV-L?

Wann Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden

Aktuell verhandelten die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bereich Bund und Kommunen. In Thüringen sind davon ca. 36.000 Tarifbeschäftigte betroffen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Der TVöD gilt nicht für Tarifbeschäftigte des Landes.

Für die Übertragung der Tarifergebnisse auf Landes- und Kommunalbeamte orientiert sich der Thüringen Gesetzgeber am Tarifabschluss des Tarifvertrages deutscher Länder (TV-L). Diese Tarifrunde startet erst im Herbst 2023. Demzufolge sind sowohl die Landesbeschäftigten als auch die Landes- und Kommunalbeamten von dieser Tarifrunde „nicht betroffen“. Gleichwohl gibt der Tarifabschluss im Bereich TVöD eine Signalwirkung für die bevorstehende Tarifrunde TV-L.

Wenn es aktuell heißt, 11 Prozent mehr Gehalt ab 2024 sei ja unverschämt viel, so darf man nicht vergessen, dass eben für 2023 keine prozentuale Steigerung vorgesehen ist. Die fehlende prozentuale Steigerung bedeutet nicht nur einen realen Einkommensverlust um die 8 % allein im Jahr 2023, dieser Verlust setzt sich auch bis in die Rente fort, da eine fehlende Einkommenssteigerung auch nicht rentenerhöhend wirken kann. Betrachtet man nunmehr beide Jahre – 2023 und 2024 – zusammen, ergibt das gemittelt eine Einkommenssteigerung von 5,5%.

Steuerfreie Einmalzahlungen bedeuten zwar auch kurzfristig ein „Mehr“ in der Tasche. Sie können und dürfen aus gewerkschaftlicher Sicht jedoch keine Dauerlösung und somit zur Normalität werden. Denn eine Einmalzahlung wirkt nur einmalig, wird kein Bestandteil der Entgelttabelle und ihre Wirkung ist bereits im nächsten Jahr sowie als Fortwirkung bis in die Rente nicht mehr vorhanden. Für uns Gewerkschaften war die Akzeptanz der Einmalzahlung ein Beitrag zum Kompromiss, ein schwerer Beitrag. Auch insoweit sehen wir gespannt auf die Tarifrunde TV-L.

Die erste Verhandlungsrunde für den TV-L ist für Donnerstag, den 26. Oktober 2023 festgesetzt. Sollte es hier zu keiner Einigung zwischen den Tarifparteien kommen, sind für den 2./3. November 2023 und 7./8. Dezember 2023 weitere Verhandlungsrunden angesetzt.

Der tbb hat zusammen mit den 16 anderen Landesbünden bereits jetzt die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten UND Versorgungsempfänger gefordert, weil es erste Stimmen gab, die steuerfreie Einmalzahlungen eben nicht an Versorgungsempfänger auszahlen wollen.

Diesen Bestrebungen wird der tbb auch weiterhin entschlossen entgegentreten.

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