29. Oktober 2025
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VG Meiningen urteilt zu Musterverfahren zur Besoldung von Richtern (R-Besoldung) mit Signalwirkung für alle Beamten in Thüringen

Werden Thüringer Beamte dem Amte nach angemessen besoldet?

Der Thüringer Beamtenbund (tbb) setzt sich seit Jahren für die amtsangemessene Alimentation ein, in der Auffassung, dass die Besoldungsgesetzgebung in Thüringen seit 2020 nicht mit dem Alimentationsprinzip vereinbart ist und nicht den Vorgaben der Rechtsprechung des BVerfG von 2020 entspricht.

Während die Landesregierung davon überzeugt ist, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist, ist der tbb als gewerkschaftlicher Spitzenverband in Thüringen gegenteiliger Auffassung.

Die Betrachtung der korrekten/nicht korrekten Besoldung bedingt das Heranziehen mehrerer Parameter (Bsp.: Verbraucherindex, Nominallöhne, Tarifsteigerung, ) zur Prüfung von Vergleichsrechnungen und zur Auswertung eines Zeitraums von 5 Jahren bzw. 15 Jahren mit Bezug auf ein Basisjahr. Auch die Grenze zur Unteralimentation, die mindestens um 15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf zu liegen hat, ist ein entscheidendes Indices für den Prüfstand der sachgerechten Besoldung.

Das Verwaltungsgericht Meiningen wird sich am 5. November 2025 im Rahmen einer mündlichen Anhörung zur Richterbesoldung (R-Besoldung) und zur Frage der amtsangemessenen Alimentation (Unteralimentation) befassen.  Geklagt hatten mehrere Richterinnen und Richter gegen den Freistaat Thüringen. Zwei Musterkläger wurden als Musterverfahren ausgewählt. Aktenzeichen: 1 K 1270/25 Me und 1 K 463/25 Me.

Die Auswirkung der Entscheidung des VG Meiningen zur R-Besoldung wird Signalwirkung auf ALLE Thüringer Beamtinnen und Beamte haben (R-Besoldung, A-Besoldung, W-Besoldung). Ein Vertreter des tbb wird am 5. November 2025 am VG Meiningen dabei sein und der Verhandlung folgen.

Der tbb führt selbst Musterklagen in der A-Besoldung. Urteile zur Alimentation zu den offenen Verfahren der Länder beim BVerfG stehen noch aus und werden im Jahr 2025 erwartet . Deshalb wird die Entscheidung des VG Meiningen mit Spannung erwartet und könnte Signalwirkung für alle Thüringer Beamten haben.

Hintergrund: Alimentationsprinzip:

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen an gemessenen Lebensunterhalt zu gewähren

Hintergrund Besoldungsgruppen

Im Laufe der letzten Jahre wurde die Abschaffung ganzer Besoldungsgruppen identifiziert. Da die jeweils niedrigsten (noch existierenden) Besoldungsgruppen als Referenzwert für die Untergrenze einer verfassungskonformen Alimentation dienen, führt dies zu systematischen Verzerrungen. Weiterhin wurde eine strukturelle Benachteiligung der oberen Besoldungsgruppen festgestellt. Diese ergibt sich aus der zunehmenden Einführung linearer Zuschlagselemente, die zu einer sogenannten "Stauchung" der Besoldungstabellen führen.

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