03. Januar 2022
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Rechtsprechung BAG

Wichtige Urteile 2021

Urteile, die Sie kennen sollten.

Beweiswert einer Krankschreibung direkt nach der Kündigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird anschließend noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, und zwar genau bis zum Ende der Kündigungsfrist, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber berechtigte Zweifel haben und es ist Sache des Arbeitnehmers, das tatsächliche Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021, Az. 5 AZR 149/21

 

(K)ein Urlaub in der Kurzarbeit

Fallen einzelne Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Der kurzarbeitsbedingte Ausfall ganzer Arbeitstage rechtfertigte eine unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. November 2021, Az. 9 AZR 225/21

 

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Ist eine Regelung, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus gearbeitet werden, eine Ungleichbehandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten? Der 8. Senat des BAG hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Die Antwort steht noch aus.

Bislang sieht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (6. Senat) für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst vor, dass diesen ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zusteht, falls sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen wird.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2021, AZ. 8 AZR 370/20 (A)

 

Anforderungen an eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag

Eine Ausschlussklausel darf nicht übergreifend für alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung müssen stets ausgenommen sein, sonst ist die Ausschlussklausel insgesamt unwirksam.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. März 2021, Az. 9 AZR 323/20

 

Kein pauschaler Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Ein Arbeitnehmer hatte verlangt, dass ihm die vollständige E-Mail-Korrespondenz des Unternehmens vorgelegt wird, in der irgendwo sein Name auftaucht. Dies fand das BAG zu pauschal und wies die Klage wegen eines zu unbestimmten Klageantrags ab. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat dabei ausdrücklich festgestellt, dass sich der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers nicht auf eine unbestimmte Anzahl von E-Mails beziehen kann. Damit ein Anspruch auf Vorlage bestimmter Unterlagen überhaupt in Betracht kommen kann, muss der Arbeitnehmer sein Auskunftsbegehren auf bestimmte Dokumente oder E-Mails konkretisieren. 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021, Az. 2 AZR 342/20

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