26. November 2025
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Amtsangemessene Alimentation

Wir haben Fragen zur amtsangemessenen Alimentation - Frau Finanzministerin!

Bereits seit Längerem, jedoch mit Dringlichkeit hoch, war das Gespräch mit Frau Finanzministerin Katja Wolf am 25. November 2025 mit dem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen angesetzt.

Die neuere Entwicklung mit Vorlagebeschluss des VG Meiningen zur Richterbesoldung am 5./6. November 2025 sowie die Entscheidung des BVerfG zur Berliner A-Besoldung mit dem am 19. November 2025 veröffentlichten Beschluss vom 17. September 2025 steigert die Brisanz, um die Auswirkungen auf die Thüringer Beamten und deren Besoldung bzw. amtsangemessenen Alimentation.

Die tbb-Spitze um den Landesvorsitzenden Frank Schönborn und dessen Stellvertreterin Nicole Siebert nahm im exklusiv hochkarätigen Gespräch mit Frau Finanzministerin Katja Wolf, dem Staatssekretär Julian Vonarb, dem Staatssekretär Birger Scholz, dem Abteilungsleiter 1 Matthias Machts und dem Referatsleiter Besoldung Dr. Marco Heber LL.M. teil.

Was bedeuten die bisherigen beiden Musterverfahren im Hinblick auf das Aussetzen aller geführten Widersprüche und Klagen seit 2020? Wird das Thüringer Finanzministerium eine allgemeine Ruhendstellung der Verfahren avisieren?

Mit dem bisherigen Umgang zur kostengünstigsten Strategie hat das TFM als Gesetzgeber eine Klagewelle bei den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ausgelöst. Die zwischenzeitliche Hybridbildung im Thüringer Besoldungsrecht hat an der Gesamtbetrachtung der zu niedrigen Alimentation wenig geändert.

(Aufgrund der Verpflichtung zur sog. „haushaltsnahen Geltendmachung“ müssen potenzielle Ansprüche eigenständig bis zum Jahresende angemeldet werden. Frist 2025 endet am 31.12.2025.)

Im Umgang mit den nunmehr aktuellen richterlichen Entscheidungen ist der Thüringer Gesetzgeber in der Pflicht, die Begründung für das Sonderzahlungsgesetz 2025 zu überarbeiten und sich an den neuen Prüfungsmaßstäben zu messen, denn seit der Entscheidung des BVerfG ist hier eine Änderung grundlegender Parameter nötig. Auch hinsichtlich der Anrechnung des Ehegattengatteneinkommens äußerte sich das BVerfG nebulös.

Falls die Neubewertung eine Nachzahlung ergibt – Besoldungsanpassungsgesetz in 2026 ab den Jahren 2020 - erfolgt eine Nachzahlung jedoch nur für die, die geklagt haben. Dies ist allerdings juristisch umstritten, da Entscheidungsgründe des BVerfG auch eine andere Auslegung zulassen.

Eine spürbare Aussage zur Lösung des komplexen Sachverhalts zur amtsangemessenen Alimentation ist weiterhin nicht in Sicht, jedoch:

Die Bescheidung der Widersprüche zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung (Alimentation) und Versorgung in den Jahren 2025 ff. wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres ausgesetzt. Für den tbb stellt die Entscheidung des Finanzministeriums einen ersten Erfolg dar.

Angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie weiterer ausstehender Entscheidungen zur verfassungsrechtlichen Bewertung der Beamtenbesoldung hatte der tbb wiederholt darauf hingewiesen, dass ablehnende Widerspruchsbescheide die betroffenen Beamtinnen und Beamten faktisch zu Klageerhebungen nötigen könnten – oder darauf spekuliert werde, dass sie aufgrund des bestehenden Kostenrisikos von einer Klage absehen. Auf diese Weise, so die Kritik, würde das Land Haushaltsrisiken lediglich zu Lasten der Beschäftigten minimieren.

Auch interessant. Das Verwaltungsgericht Gera verweist in seinen Verhandlungsterminen auf drei Musterklagen der A-Besoldung am 10. Dezember 2025. Ob dieser Termin nach dem BVerfG-Entscheid weiterhin Bestand hat, bleibt spannend. 

*Nachtrag: Der Termin am 10.12.25 wurde aufgehoben. Der tbb hofft auf baldige Entscheidung.*

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