15. März 2022
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Mitgliedschaft

Worauf ist beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu achten?

Die 34 Einzelmitgliedsgewerkschaften des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen gewähren ihren Mitgliedern umfassenden und kostenfreien Rechtsschutz in sämtlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte. Grundlage für den Rechtsschutz ist neben einer aktiven Mitgliedschaft die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.

Der Rechtsschutz kann generell nur über die eigene Fachgewerkschaft schriftlich per Rechtsschutzantrag und vollständigen Unterlagen beantragt werden und nicht direkt über den tbb (oder die dbb Dienstleistungszentren). Die Fachgewerkschaft wird Ihr Anliegen prüfen und entscheiden. Die Rechtsschutzgewährung selbst erfolgt über den zuständigen Landesbund (tbb beamtenbund) oder die Fachgewerkschaft. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen Dienstleistungszentren bewirkt. Keinesfalls sollte ein Mitglied vor einer Absprache mit seiner Fachgewerkschaft einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, auch nicht für eine Erstberatung.

In vielen Rechtsschutzangelegenheiten droht durch Fristablauf ein vollständiger Rechtsverlust für die Mitglieder. Aus diesem Grunde ist als aller Erstes zu prüfen, ob etwaige Fristen oder auch der Aspekt der Verjährung zu beachten sind. Zur Fristwahrung ist unverzüglich ein Rechtsschutzantrag auszufüllen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Fristen gewahrt werden und der gewerkschaftliche Rechtsschutz ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Einmal im Monat findet eine Rechtsberatung statt. Grundlage einer Rechtsberatung ist das Einreichen eines Rechtsschutzantrages. Nichtmitglieder haben keinen Zugang zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Rechtsschutzantrag

Der richtige Weg zum Rechtsschutz

Checkliste

Rahmenrechtsschutzordnung des dbb

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