14. Dezember 2022
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TARIFBESCHÄFTIGTE im Freistaat Thüringen entlasten

Antragsmöglichkeit auch 2023 nutzen!

Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten fordert der tbb vom Freistaat Thüringen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und auch die Tarifbeschäftigten finanziell zu entlasten. Der § 16 Abs. 5 des TV-L eröffnet es dem Dienstherrn unter den dort genannten Voraussetzungen eine Zulage zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten zu gewähren.

 

Die Thüringer Allgemeine Zeitung spricht von „Reallohnverlusten in historischem Ausmaß“ (TA vom 14.12.2022) und rechnet vor, dass die Tariflöhne im Schnitt um nur 2,7% gestiegen seien, die Verbraucherpreise jedoch um 7,8%. Dies entspräche einem Reallohnverlust von 4,7%.

Mit Stand November 2022 stellen sich die Kostensteigerungen wie folgt dar:

1. die Inflationsrate + 10,4 %

2. die Steigerung der Verbraucherpreise + 43,9 %

3. die Steigerung der Nahrungsmittelpreise + 21,1 %

4. die Steigerung bei Stromkosten + 27,1 %

5. Steigerung der Mieten in Thüringen um durchschnittlich 5,7%

Quelle:  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_529_611.html

 

Die finanzielle Belastung der Tarifbeschäftigten durch die in diesem Jahr überdimensional gestiegenen Lebenshaltungskosten gerade für die unteren Einkommensgruppen von E2 bis E6 nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) Beschäftigten im Arbeitsalltag ist enorm.

Die Tarifparteien haben im § 16 Abs. 5 TV-L die Möglichkeit geschaffen, durch den Dienstherrn eine Zulage zum Ausgleich dieser Kosten zu gewähren. In § 16 Abs. 5 TV-L heißt es: „Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v. H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.“

Der tbb bittet die Landesregierung, die Möglichkeit dieser Entlastung für die Tarifbeschäftigten wohlwollend zu prüfen!

Nutzen Sie unser Musterschreiben "Zulage-16-5-Lebenshaltungskosten" im Word-Format.

Mitteilung als PDF.

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