15. September 2022
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Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag

Beamte sollen ab Dezember 2,8% mehr bekommen

Die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten sollen ab Dezember 2022 - so wie die Tarifbeschäftigten des Landes - 2,8% mehr Geld erhalten. Ein dementsprechender Gesetzentwurf wurde nunmehr als „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften am 29. November 2021 auf eine steuerfreie Corona-Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro und eine lineare Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder verständigt. Für die Auszubildenden werden die Entgelte zum 1. Dezember 2022 um einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.

Ausgehend vom Tarifergebnis ist eine zeitgleiche und systemgerechte Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Thüringer Landes- und Kommunalbeamten und Thüringer Richter an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zur Erfüllung des Gesetzesauftrags des § 14 ThürBesG und des § 4 ThürBeamtVG sowie zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation erforderlich.

In einem ersten Schritt wurde die Rechtsgrundlage für die Corona-Sonderzahlung mit dem Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 4. Februar 2022 (GVBl. S. 91) geschaffen. Diese Sonderzahlung wurde mit den Bezügen für den Monat April 2022 an die Beamten gezahlt. Die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 soll mit diesem Gesetzentwurf erfolgen.

Der tbb hatte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die beabsichtigte zeitgleiche und systemgerechte Umsetzung der ausgehandelten Tarifergebnisse im Bereich Tarifvertrag der Länder auf den Bereich der Beamtenbesoldung begrüßt. „Dies entspricht einer unsererseits seit Jahren erhobenen Forderung. Wir wissen, dass dies in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit war und möchten das an dieser Stelle auch honorieren“, so der Landesvorsitzende Frank Schönborn.

Gleichzeitig erneuerte der tbb seine Kritik an der Ausgestaltung der Thüringer Beamtenbesoldung: „Wir verhehlen nicht, dass allein die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung, die berechtigten Interessen der Beamten nicht zu befriedigen vermag. Die Gehalts- und Besoldungserhöhungen liegen deutlich unterhalb der Geldentwertung, so dass reale Gehaltseinbußen eintreten werden. Hier droht eine weitere Abkoppelung der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst von der allgemeinen Einkommensentwicklung im ganzen Land.“ Darüber hinaus hält der tbb an seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetz sowie seine generelle Kritik an der Thüringer Besoldung inklusive der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts durch das „Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation …“ fest.

Der tbb fordert daher auch weiterhin die Schaffung einer gerichtsfesten Besoldung und konsequente Weiterentwicklung derselben in Thüringen.

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022

tbb Stellungnahme und Weitere

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