01. Februar 2021
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Mitgliederanfrage | Personalvertretung - Gute Frage!

Kinderkrankengeld für privat versicherte Kinder?

Aus dem Bereich der Personalvertretung erhielten wir folgende Anfrage zu Gewährung von Kinderkrankentagen für privat versicherte Kinder aus Anlass von pandemiebedingter Schulschließung.

Der tbb veröffentlichte einen Artikel des Bundesgesundheitsministeriums, in dem berichtet wurde, dass Eltern privat versicherter Kinder keine Kinderkrankentage in Anspruch nehmen können. Hierbei ging es um die Frage der Gleichbehandlung. Gibt es hier noch eine andere Möglichkeit?

Antwort:

Gesetzlich Versicherte haben aktuell einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ihr Kind bedingt durch die Pandemie-Maßnahmen zu Hause betreuen müssen. Das Krankengeld wird pro Kind für bis zu 20 Tage ausgezahlt, bei Alleinerziehenden für bis zu 40 Tage in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für Privatversicherte und auch nicht für gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind. Allerdings haben diese eine andere Möglichkeit, einen Verdienstausfall wegen Betreuung ihres Kindes zum Teil zu kompensieren. Bis zum 31. März gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Elternentschädigung in Höhe von 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, maximal jedoch 2.018 €.

Für Beamte wiederum gilt über die Thüringer Urlaubsverordnung eine direkte Verweisung auf die Kinderkrankentagegeldtage in SGB. Das bedeutet, dass Beamte aktuell 20 bzw. 40 Tage Kind krank theoretisch nehmen können. In der Praxis bedarf es dafür derzeit jedoch auch eine Krankschreibung des Kindes durch den Arzt. Die Möglichkeit, dass eine Bescheinigung der Schließung der Einrichtung ausreicht gibt es für Beamte derzeit noch nicht. An einer solchen Regelung wird jedoch gearbeitet.

 

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