14. November 2025
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Rückblick

Onlineserie des tbb zum E-Government: Zweiter Teil zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Praxisbeispielen für den Einsatz von KI

Die Onlineserie des Thüringer Beamtenbundes (tbb) zum Thema E-Government wurde am 13. November 2025 mit einem weiteren hochaktuellen Beitrag fortgesetzt. Der zweite Teil widmete sich der Thematik „Rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele für den Einsatz von KI in der Thüringer Landesverwaltung“. Als Referent führte Dr. Pilz, Referent für digitale Transformation im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI), durch den Vortrag. Moderiert wurde der Onlinevortrag von Prof. Müller, Wirtschaftsinformatiker und Professor an der Dualen Hochschule Gera Eisenach (DHGE).

Gleich zu Beginn wurde deutlich: Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsmusik mehr. Sie ist mittlerweile Teil des Arbeitsalltags in vielen Verwaltungsprozessen und gilt als Schlüsseltechnologie, die die Interaktion zwischen Staat und Gesellschaft nachhaltig verändern wird. „Die Musik spielt bereits sehr laut“, so Dr. Pilz – KI sei vielerorts gelebte Realität und werde künftig noch stärker in laufende Verfahren einfließen.

Die Einführung von KI in der Landesverwaltung ist jedoch mit umfangreichen rechtlichen Vorgaben verbunden. Jede Behörde muss zunächst eine Bestandsaufnahme ihrer Prozesse und Daten durchführen. Besonders sensibel ist der Justizbereich, der zu den Hochrisikobereichen gehört und deshalb besonderen Schutz- und Prüfmechanismen unterliegt. Parallel dazu steigen vielerorts die Antragsverfahren, während die personellen Ressourcen abnehmen – ein Grund mehr, KI-gestützte Lösungen verantwortungsvoll, aber konsequent in Thüringen einzuführen und zu nutzen.

Im Zentrum des Vortrags stand die europäische KI-Verordnung, deren Vorgaben seit Februar 2025 stufenweise wirksam werden und ab 1. August 2025 für zentrale Anwendungsfelder verbindlich sind. Referent Dr. Pilz erläuterte das risikobasierte Regulierungssystem, das KI-Anwendungen in verschiedene Klassen einteilt. Für Betreiber und Anbieter bedeutet dies klare technische, organisatorische und dokumentarische Pflichten.

Die Ausführungen machten deutlich, welche Konsequenzen diese Vorgaben für den Einsatz von KI-Systemen in öffentlicher Verwaltung haben und welche Anforderungen künftig erfüllt werden müssen.

Ein Highlight des Vortrags war die Vorstellung der KI-basierten Textassistenz „F13“, die derzeit in der Thüringer Landesverwaltung in der Verprobung getestet wird. Das System soll Beschäftigte bei Texterstellung und Recherche unterstützen – jedoch stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter klarer menschlicher Aufsicht.

Zudem wies Dr. Pilz darauf hin, dass bei der Implementierung von Chatbots oder KI-Assistenten eine transparente Kennzeichnung zwingend erforderlich ist.

Das Fazit des Vortrags war eindeutig. KI darf unterstützen, aber nicht entscheiden. Das Verwaltungshandeln bleibt eine menschliche Verantwortung, auch wenn Prozesse durch KI erheblich erleichtert werden können. Kurz: Unterstützung ja – Entscheidung nein.

Die Teilnehmenden nahmen auch folgende Erkenntis mit: Damit KI rechtssicher und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann, benötigen alle Beschäftigten KI-Sprechstunden, Schulungen und ein klares Verständnis ihrer Pflichten im Umgang mit KI. Nur gemeinsam könne die Verwaltung den Weg in ein modernes, digitales Arbeitsumfeld erfolgreich gestalten. Offenheit und Vertrauen der Beschäftigten in die KI-Technik gehört genauso dazu. Ein spannendes und temporeiches Arbeitsleben mit KI liege vor allen Beschäftigten der Thüringer Verwaltung – darin herrschte große Einigkeit.

Ein herzliches Dankeschön an den Referent Dr. Pilz, an den Moderator Prof. Müller und an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Weitere Veranstaltungen der tbb-Onlineserie zum E-Government sind bereits geplant. Der nächste Vortrag wird sich dem Thema: "Prozesse und Automatisierung" widmen.

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