Rückblick zum Onlinevortrag: E-Government und digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung in Thüringen
Der Sprung in die digitale Transformation der Thüringer Verwaltung
Am 3. Juni 2025 führte Prof. Jürgen Müller (Vizepräsident DHGE / Professor für Wirtschaftsinformatik) die zahlreichen Onlineteilnehmer eindrucksvoll durch die aktuellen Rechtslagen des Thüringer E-Governmentgesetz (ThürEGovG), Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0. und durch das Registermodernisierungsgesetz aus.
Die digitale Transformation beschreibt einen fortlaufenden Veränderungsprozess unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Die fortschreitende Digitalisierung erzeugt einen erheblichen Innovationsdruck auf Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Sie bringt tiefgreifende Veränderungen in organisatorischen Abläufen sowie in etablierten Arbeitsprozessen mit sich.
Was bereits im Jahr 2017 europäisch festgelegt wurde, nimmt erst in Deutschland im Jahr 2025 so richtig Fahrt auf. Doch damit die Thüringer Verwaltung den gewollten "Drive" zur digitalen Verwaltung (E-Government) umsetzt, braucht es:
* fähige Macher/ digitale Lotsen und Führungskräfte, die die gesetzlichen Anforderungen zum gigantischen Spektrum kennen (Stichwort: Zertifizierung: Digitallotse E-Government),
* ein gewolltes Change - Management mit einhergehenden Änderungen in den Abläufen
* Weiterbildung/Qualifizierung aller Beschäftigten im öD
* Einbettung der IT ins Servicemanagement
Aktuell entstehen digitale Prozesse in rasanter Geschwindigkeit. Eines davon ist das "Once-Only-Prinzip", verankert im Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS). Was ist das "Once-Only" Prinzip? Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Das Once-Only-Prinzip (OOP) stellt ein verwaltungsorganisatorisches Konzept dar, dessen Ziel es ist, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bestimmte standardisierte Informationen der öffentlichen Verwaltung lediglich einmal übermitteln müssen. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen ist es den Behörden gestattet, diese Daten verwaltungsintern erneut zu verwenden und zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten auszutauschen.
Die Landesregierung Thüringen wird seine KI-Strategie in den nächsten zwei Wochen vorstellen und ins Kabinett einbringen. Unser Nachbarbundesland Sachsen zeigt sich hier bereits digital fortgeschrittener. Für die Rahmenbedingungen für das Prozessmanagement im Freistaat Sachsen liegt nunmehr das Handbuch der 5. Auflage vor.
Bei allen digitalen Transformationen zwischen Behörden und Bürgern wird die bisherige BundID (demnächst DeutschlandID mit integriertem Postfach) eine übergeordnete und notwendige Rolle spielen und im Sinne der Datengesetze und KI-Verordnung der EU (und Sicherheitsbehörden und Datenschutz) auf risikominimierten Ansatz agieren.
Aufgrund der immensen, bevorstehenden, digitalen Transformation der Verwaltung wird der Sprung in Thüringen (wie auch in anderen Ländern) nicht ohne Beteiligungspflicht der Personalräte einhergehen.
Wir müssen aufhören, uns zu wehren, denn die digitale Transformation kommt zu 100 Prozent! Jetzt heißt es frühzeitig "einsteigen", sich fit machen, weiterqualifizieren und mit den Vorgaben der zahlreichen Gesetze und Verordnungen den Mut haben, endlich anzufangen und die Verwaltung in das konkurrierende 21. Jahrhundert abzuholen.
Die begeisterten Teilnehmer wünschten sich eine Fortsetzung der Thematik. Hierzu hat der Thüringer Beamtenbund (tbb) gemeinsam mit Prof. Müller einige Zukunftsvisionen in petto.