Landesleitung

Landeshauptvorstand

Der Landeshauptvorstand besteht aus den Vorsitzenden der Fachgewerkschaften im tbb. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsgewerkschaften.