JAV
Für Jugendliche und Auszubildende ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zuständig, wenn es um ihre Interessen in Bezug auf Arbeit und Ausbildung geht. Obwohl es stimmt, dass die Jugendlichen und Auszubildenden Teil der Gruppe sind, die der Personalrat vertritt, bleibt dies auch mit der Existenz einer JAV unverändert. Der Personalrat hat die Aufgabe, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten, während Jugendliche und Auszubildende nur einen kleinen Teil der gesamten Belegschaft ausmachen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die JAV ausschließlich auf die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden. Ihre Aufgabe ist es, deren spezifische Anliegen und Interessen in die Arbeit des Personalrats einzubringen und sicherzustellen, dass diese bei dessen Entscheidungen angemessen Berücksichtigung finden.
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