Gremien des tbb

Landesleitung

Die Landesleitung wird vom Gewerkschaftstag gewählt und ist im Rahmen der vom Gewerkschaftstag und der vom Landeshauptvorstand gefassten Beschlüsse für die laufende gewerkschaftspolitische Arbeit des Landesbundes verantwortlich. Das Gremium führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. Die Landesleitung führt Verhandlungen mit der Landesregierung oder obersten Landesbehörden und den politischen Parteien des Landtages. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Landesgeschäftsstelle unterstützt.

Unsere Landesleitung

Landesvorstand

Der Landesvorstand hat über Organisationsfragen und Öffentlichkeitsarbeit zu bestimmen. Ihm  obliegt die thematische Vorbereitung der Sitzungen des Landeshauptvorstandes. Er tagt mindestens viermal jährlich. Im Landesvorstand sind neben den Mitgliedern der Landesleitung acht weitere Mitglieder der Fachgewerkschaften vertreten, die vom Landeshauptvorstand gewählt werden.

Landeshauptvorstand

Der Landeshauptvorstand besteht aus den Vorsitzenden der Fachgewerkschaften im tbb. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsgewerkschaften.