Arbeitnehmerstatus

Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den Kommunen sowie die Hälfte aller Landesbeschäftigten in Thüringen hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.

Die Arbeitsbedingungen für das Berufsbeamtentum sind maßgeblich durch das Dienstrecht und die entsprechenden Gesetz geprägt. Für Tarifbeschäftigte hingegen werden die Arbeitsbedingungen – neben dem allgemeinen Arbeitsrecht – vor allem durch Tarifverträge bestimmt, die zwischen Gewerkschaften und staatlichen Arbeitgebern ausgehandelt werden. Daher gibt es für Tarifbeschäftigte (anders als für Beamte) auch keine Einschränkung des Streikrechts, um im Notfall ihre Interessen im Arbeitskampf durchsetzen zu können.

Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum einen eigener Tarifvertrag gilt).