06. April 2023
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Amtsangemessene Alimentation

Widerspruchsbescheid 2022 erhalten - und jetzt?

Aktuell (Monate März und April 2023) versendet das Landesamt für Finanzen (TLF) die Widerspruchsbescheide für die Widersprüche 2022. Nach Erhalt haben Sie einen Monat Zeit, hiergegen Rechtsmittel einzulegen. Die Zeit läuft!

 

 

Klage für Vorjahre bereits anhängig?

Bei allen Betroffenen, die bereits wegen der Besoldung in den Vorjahren ein Klageverfahren bei einem Verwaltungsgericht anhängig haben, kommt die Erweiterung dieses anhängige Verfahren (Klageänderung) gemäß § 91 VwGO in Betracht.

Nach dieser Vorschrift kann ein bereits anhängiges Klageverfahren um weitere Streitgegenstände ergänzt werden, wenn das Verwaltungsgericht dies für sachdienlich hält. In diesem Fall wird kein neues Aktenzeichen vergeben und es fällt kein weiterer Kostenvorschuss an. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts.

Erstmalig 2022 Widerspruch eingelegt?

Nach Erhalt des o.g. Bescheides entscheiden Sie selbst, ob Sie diesen Bescheid so gegen sich gelten lassen oder ob Sie innerhalb der besagten Monatsfrist (erneut) Rechtsmittel einlegen. Wird innerhalb der Ein-Monats-Frist gegen diesen Bescheid nicht Klage erhoben, erwächst dieser in "Bestandskraft". Ihnen stehen für den bestandskräftigen Zeitraum keine weiteren Ansprüche zu.

Im Ergebnis müssen Sie also für sich prüfen, ob Sie den abschlägigen Widerspruchsbescheid rechtzeitig mit der Klage angreifen wollen. Mit der Klageerhebung wären wiederum Gerichtskosten verbunden.

Wir haben die Antwort auf die häufigsten Fragen hierzu bereits für diejenigen zusammengestellt, die 2022 ihre Widerspruchsbescheide für 2021 erhalten haben hier veröffentlicht: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/sichern-sie-ihre-rechte-und-klagen-sie/.

Entsprechende Muster finden Sie hier sowie auf unserer Homepage!

230406_Muster_Klageerhebung

230406_Muster Klageerweiterung Stand April 2023

 

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