22. Februar 2024

Der Thüringer Beamtenbund äußert sich zur Zurückweisung seiner Kritik durch die Finanzministerin wie folgt:

Thüringen will Bezahlung nach Familienstand einführen

Der Thüringer Beamtenbund wehrt sich gegen eine Bezahlung nach Familienstand anstelle einer Bezahlung nach der übernommenen Aufgabe. Die nun von der R2G Landesregierung vorgelegte Besoldungsgesetzänderung bevorteilt die klassische Rollenverteilung in einer Ehe.

Die Bezahlung der Beamten in Thüringen sollte grundsätzlich unabhängig von ihrem Familienstand auskömmlich über die Grundbesoldung erfolgen. Die Landesregierung möchte mit diesem Gesetzentwurf, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, jetzt eine Bezahlung abhängig vom Familienstand einführen. Nur verheiratete Beamte mit nicht verdienenden Partnern bekommen 538 Euro monatlich mehr Geld, faktisch eine „Herdprämie“.

Der Beamtenbund wehrt sich gegen diese „Herdprämie“ und hält sie für verfassungsrechtlich bedenklich. „Das widerspricht dem Ziel der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens sowie der diskriminierungsfreien Fachkräftegewinnung, unabhängig vom Familienstand. Der „alimentative Ergänzungszuschlag“ ist damit mittelbar geschlechterdiskriminierend“, so führt der Beamtenbund aus.

Zudem würde dieser gesetzgeberische Trick nicht benötigt, würde man die Tarifergebnisse in voller Höhe von 4,76% (ohne die vorgesehenen Kürzungen auf 1,462%) auf die Besoldung der Beamten in Thüringen übertragen.

Nach zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes müssen Bund und Länder ihre Alimentation für Beamtinnen und Beamte anpassen. Als Untergrenze hat das Bundesverfassungsgericht dafür einen Mindestabstand zur Grundsicherung definiert.

Um diesen Abstand in den Jahren 2024 und 2025 einzuhalten, plant die Landesregierung einen sog. „alimentativen Ergänzungszuschlag“.

Pressemeldung des tbb als PDF

Pressemeldung Finanzministerium vom 21.02.24 / Finanzministerin Heike Taubert weist Kritik des Thüringer Beamtenbundes zurück

 

Weitere Informationen:

Übertragung Tarifergebnisse TV-L auf Beamtenbesoldung / Beamtenbund: Gesetzentwurf enttäuscht

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