Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr
In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt gewinnt die kontinuierliche Weiterbildung an Bedeutung. Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz, das im Jahr 2016 in Kraft trat, zielt darauf ab, Beschäftigte in Thüringen die Möglichkeit zu geben, sich während ihrer regulären Arbeitszeit weiterzubilden.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungspolitik und fördert die Lernbereiche: gesellschaftspolitische Bildung, arbeitsweltbezogene Bildung und die ehrenamtsbezogene Bildung.
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