02. Juli 2020

Pressemitteilung: Thüringer Landtag

Abgeordnetenentschädigung angepasst

In einer aktuellen Pressemitteilung des Thüringer Landtags wird berichtet, dass die Thüringer Einkommen 2019 um 3 % gestiegen sind: Das Thüringer Abgeordnetengesetz (ThürAbgG) regelt in § 26 die Steigerung der Grundentschädigung der Abgeordneten des Landtags auf der Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung in Thüringen. Darin enthalten ist auch die Entwicklung des Arbeitslosengeldes II. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Anpassung der Aufwandsentschädigung sich an der Preisentwicklung im Freistaat bemisst. Diese Daten erhebt das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) jährlich und gibt sie an den Thüringer Landtag zur Ermittlung der neuen Grund- und Aufwandsentschädigung weiter.

Nach der aktuellen Ermittlung des TLS werden die allgemeine Einkommensentwicklungsrate mit 3,0 Prozent und die Preisentwicklung mit 1,4 Prozent beziffert. Laut ThürAbgG erhöht sich demnach mit Wirkung vom 01. Januar 2020 die zu versteuernde monatliche Grundentschädigung um 174,09 Euro auf 5.976,95 Euro brutto.

Die Aufwandsentschädigung für allgemeine Kosten, insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises (z.B. Bürokosten, Porto, Telefon und sonstiges) steigt um 18,60 Euro auf 1.347,30 Euro. Die Entschädigung für Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags steigt um 5,81 Euro auf 421,05 Euro. Die Entschädigung für Fahrten in Ausübung des Mandats steigt - in Abhängigkeit von der Entfernung des Wohnortes bzw. Abgeordnetenbüros zum Sitz des Landtags - mindestens um 3,49 Euro auf 252,63 Euro und maximal um 14,53 Euro auf 1.052,62 Euro.

Im Gegenzug für die Gewährung der steuerfreien Entschädigungen können Mitglieder des Landtags ihre mandatsbedingten Kosten steuerlich nicht geltend machen.

Drucksache 7/934 „Veränderung der Grund- und Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2020

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