Sondersitzung des Bundesrates
Änderungen am Infektionsschutzgesetz
Der beck-Verlag informiert auf seinen Seiten über eine Sondersitzung des Bundesrates. In einer Sondersitzung am kommenden Mittwoch, den 18.11.2020 ab 15 Uhr stimmt der Bundesrat voraussichtlich über Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab, die unter anderem die Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder präzisieren. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können. Voraussetzung für die Zusammenkunft ist, dass der Bundestag zuvor ebenfalls für den Entwurf stimmt.
Dieser Bundestagsbeschluss soll nach jetzigem Planungsstand unmittelbar danach vom Bundesrat abgestimmt, dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen.
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