13. November 2020

Sondersitzung des Bundesrates

Än­de­run­gen am In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz

Der beck-Verlag informiert auf seinen Seiten über eine Sondersitzung des Bundesrates. In einer Son­der­sit­zung am kom­men­den Mitt­woch, den 18.11.2020 ab 15 Uhr stimmt der Bun­des­rat vor­aus­sicht­lich über Än­de­run­gen am In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz ab, die unter an­de­rem die Rechts­grund­la­ge für Co­ro­na-Maß­nah­men der Län­der prä­zi­sie­ren. Das Ge­setz be­darf der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes, um in Kraft tre­ten zu kön­nen. Vor­aus­set­zung für die Zu­sam­men­kunft ist, dass der Bun­des­tag zuvor eben­falls für den Ent­wurf stimmt.

 

Drei Verfassungsorgane an einem Tag

Dieser Bundestagsbeschluss soll nach jetzigem Planungsstand unmittelbar danach vom Bundesrat abgestimmt, dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen.

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