TV-L Corona Sonderzahlung
Ärger bei Sabbatjahr und unterjährigen Teilzeitbeschäftigungen
Der Unmut über die steuerfreie Corona-Sonderzahlung hält für alle diejenigen an, die im Jahr 2021 überwiegend in Vollzeit gearbeitet haben, aber nur eine Teilzeit-Prämie erhalten nach wie vor an.
Obwohl sie als Tarifbeschäftigte oder Beamte des Landes Thüringen überwiegend in Vollzeit ihre Arbeitsleistungen im Jahr 2021 erbrachten, verwehrt der Gesetzgeber alldenjenigen die volle Coronaprämie, die sich in der Ansparphase eines Sabbatjahres befinden oder am Stichtag 29. November 2021 in Teilzeit arbeiteten, obwohl sie die überwiegende Anzahl der Monate Vollzeit tätig waren.
Für diese Arbeitszeitmodelle „außer der Reihe“ müssen Nachbesserungen im Gesetzentwurf für die Beschäftigten erzielt werden.
Die Stichtagsregelung trifft diejenigen hart, die über den gesamten Pandemiezeitraum durchgängig bzw. überwiegend voll gearbeitet haben. Für den tbb handelt es sich hierbei um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und Benachteiligung. Und obwohl es offensichtlich für den Dienstherrn Freistaat Thüringen ist, dass diese Konstellationen bei den Tarifpartnern nicht bedacht wurden, erfolgt keine Korrektur durch den Gesetzgeber (der hier gleichzeitig Dienstherr ist).
Gleiches gilt für Dual Studierende. Diese Personengruppe erhält bislang keine Prämie (im Vergleich zu den Auszubildenden mit 650 Euro), da der Freistaat sich überwiegend dafür entschieden hat, diese Nachwuchskräfte nicht nach Tarif zu bezahlen.