16. April 2019

Amtsangemessene Alimentation

Aktuelle Petition beim Thüringer Landtag

Die Frage, inwieweit die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den verschiedenen Bundesländern amtsangemessen und verfassungskonform ist, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Für unsere Mitglieder ist wichtig, keine eventuellen Ansprüche zu verlieren, die aus zu erwartenden Urteilen entstehen könnten. Nach wie vor lehnt das Thüringer Finanzministerium bis heute verfahrensvereinfachende Lösungen ab. Das Land wird gestellte Anträge (Musteranträge hatten wir zuletzt 11/2018 für das Jahr 2018 bereitgestellt)  auf amtsangemessene Alimentation - wie bereits in den letzten Jahren - direkt als Widerspruch auffassen und (negativ) verbescheiden. Nach wie vor wäre damit allein eine individuelle Klage vor dem Gericht mit eigenem Prozesskostenrisiko möglich.

Erfurt, 16. April 2019

Wir möchten Sie wiederholt auf eine aktuelle Petition Nr. 1538 beim Thüringer Landtag aufmerksam machen. Diese hat zum Ziel, die verfassungskonforme Alimentation in Thüringen prüfen zu lassen und eventuelle Änderungsnotwendigkeiten umzusetzen.

Auch der tbb sieht gerade in den unteren Besoldungsgruppen sowie bei kinderreichen Beamten die Grenzen zur verfassungskonformen Alimentation berührt. Nach der von uns verwendeten Berechnungsmethode kamen wir jedoch bislang nicht zum Ergebnis einer verfassungswidrigen Unteralimentation. Der tbb unterstützt jedoch in Thüringen Klagen hierzu. Diese sind nach wie vor ausgesetzt bis zur höchstrichterlichen Klärung, so dass zeitnah mit keinen neuen Erkenntnissen von unserer Seite gerechnet wird.

Fakt ist, dass auch bei den Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes Thüringen 2 sog. Prüfparameter (von 5) verletzt hätte. Dies würde jedoch bei der aktuellen Rechtslage nicht ausreichen. Ein aktuelles Verfahren, das diese Frage klären soll, ist anhängig.

Der tbb sieht in der Petition eine Möglichkeit, die Alimentation in Thüringen überprüfen zu lassen und auch damit Druck auf die Landesregierung auszuüben.

1.500 Stimmen werden bis zum 29. April gebraucht, jede weitere hat Signalwirkung. Registrieren Sie sich und zeichnen Sie jetzt!

https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1538

Diese Info als pdf zum Ausdrucken

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