10. September 2020

tbb aktiv

Amtsangemessene Alimentation – Musterantrag in Arbeit

Der tbb wird den Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern auch im Haushaltsjahr 2020 einen Musterantrag auf amtsangemessene Alimentation beim Dienstherrn zur Verfügung stellen.

Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 4. Mai 2020 festgestellt, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig bemessen war. Dem Land Berlin wurde in dem Urteil bescheinigt, dass es den Pflichten und Vorgaben des Grundgesetzes nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Bis spätestens 1. Juli 2021 muss der Landesgesetzgeber verfassungskonforme Regelungen treffen.

Das Urteil zeigt bundesweite Signalwirkung, teilte der tbb mit. Der tbb Landesvorsitzende Frank Schönborn fordert von der Thüringer Landesregierung die Entscheidung zu analysieren und notwendige Änderungen für eine amtsangemessene Alimentation in Thüringen zu prüfen. Der tbb-Landesvorsitzende hat dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow bereits in einem Gespräch am Montag, den 7. September aufgefordert, zeitnah eine Lösung durch das TFM unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen erarbeiten zu lassen. Nach Rücksprache mit dem TFM fehlen für eine Neuberechnung noch statistische Daten aus der Bundesagentur für Arbeit. Die Notwendigkeit ist von Seiten der Landesregierung erkannt worden, jetzt müssen die entsprechenden Schritte umgehend eingeleitet werden.

Über den tbb läuft derzeit noch 1 offenes Rechtsverfahren zur amtsangemessenen Alimentation in Thüringen. Das TFM hatte sich in der Vergangenheit geweigert, Widersprüche gegen die Besoldung mit Blick auf das bevor stehende Urteil ruhend zu stellen. Der tbb konnte jedoch für das Jahr 2019 eine Ruhendstellung erreichen. Musteranträge auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2020 werden aktuell erarbeitet und zeitnah zur Verfügung gestellt.

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