02. Juli 2020

Empfehlung der Mindestlohnkommission

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns

Der dbb unterstützt die Empfehlung, den gesetzlichen Mindestlohn schrittweise auf 10,45 Euro zu erhöhen.

„Gerade in der derzeitigen Krisensituation ist es ein wichtiges Signal, dass sich Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter gemeinsam auf eine Erhöhung des Mindestlohns geeinigt haben“, erklärte Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, am 1. Juli 2020 in Berlin.

„Die Bewältigung der Krise darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die ohnehin schon besonders unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden hatten - etwa durch Kurzarbeit“, betonte der dbb Tarifchef. Auch den Beschäftigten mit geringerem Entgelt werde damit wieder eine Perspektive geboten. Die höheren Entgelte werden nicht zuletzt auch zu einer Erhöhung der Kaufkraft und damit zur weiteren Erholung der Wirtschaft beitragen.

Perspektivisch setzt sich der dbb allerdings für eine deutlichere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ein. „Der Mindestlohn soll einen auskömmlichen Lebensunterhalt sichern und Altersarmut vorbeugen“, so Geyer weiter. „Dafür ist auch ein Mindestlohn von dann 10,45 Euro noch nicht ausreichend.“

Der Mindestlohn soll gemäß der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberseite und Wissenschaft besteht, von derzeit 9,35 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, ab dem 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab dem 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen. Die Mindestlohnkommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur Entwicklung des Mindestlohns ab und orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung. Die Erhöhung des Mindestlohns muss von der Bundesregierung noch durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.

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