tbb erfolgreich
Anpassung der Wegstreckenentschädigung ab 1. Oktober 2022
Wegen gestiegener Kraftstoff- und Energiepreise hatte der tbb sich an die Finanzministerin gewandt. Nun sollen die Wegstreckenentschädigungssätze den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Vorgesehen ist eine Anhebung der Sätze um 3ct zunächst nur befristet bis zum 31. Dezember 2024. Die Verkündung der Verordnung ist jedoch erst Mitte Oktober vorgesehen. Der tbb hatte zusätzlich den Wegfall der kleinen Wegstreckenentschädigung gefordert.
Die – bislang noch nicht verkündete - Thüringer Verordnung zur Anpassung reisekosten- und trennungsgeldrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung steigender Kraftstoff- und Energiepreise sieht Änderung in den Sätzen der Wegstreckenentschädigung vor. So soll die sogenannte „kleine“ Wegstreckenentschädigung von 17 Cent/km auf 20 Cent/km und von 9 Cent/km auf 11 Cent/km (zweirädrige Kraftfahrzeuge) und die sogenannte „große“ Wegstreckenentschädigung von 35 Cent/km auf 38 Cent/km und von 16 Cent/km auf 18 Cent/km (zweirädrige Kraftfahrzeuge) angehoben werden.
Ebenso geplant ist eine Anhebung des Zuschlages für Fahrten auf unbefestigten und schwer befahrbaren Forststrecken von 3 Cent/km auf 12 Cent/km.
Da die vorbenannten Regelungen ab 1. Oktober 2022 gelten sollen, die Verordnung im GVBl. aber erst im Laufe des Monats Oktober 2022 verkündet wird, sieht diese ein Inkrafttreten der o. g. Änderungen mit Wirkung vom 1. Oktober vor. Aus den Ministerien heißt es, dass die Reisekostenabrechnungen für Dienstreisen nach dem 30. September 2022 zunächst zurückgestellt werden sollen, um eine Nachberechnung zur vermeiden. Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zum ThürRKG einschließlich einer Anpassung der Formblätter soll zeitnah erfolgen.