06. Dezember 2019

Pauschale Beihilfe

Anträge jetzt online

Mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 298) hat der Thüringer Landtag beschlossen, das Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) ab dem 1. Januar 2020 zusätzlich um die Variante der Pauschalen Beihilfegewährung zu ergänzen. Die Wahl ist unwiderruflich.

Die neue Form der Beihilfe wird auf Antrag als Alternative zur bisherigen „individuellen“ Beihilfe, die jeweils zu den tatsächlich anfallenden Aufwendungen gewährt wird, als Pauschale gewährt. Dies gilt für Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung (100 Prozent) versichert sind. Die Wahl der pauschalen Beihilfe schließt die individuelle Beihilfe aus.

Wie das finanzministerium jetzt mitteilte sind die Antragsformulare jetzt online.

 

Link zum Antrag

Merkblatt zur pauschalen Beihilfe in Thüringen

Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe nach dem Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) 

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