30. August 2022

Bedienstete des Landes

Auszahlung der Energiepreispauschale

Die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro erfolgt in Thüringen für die Tarifbeschäftigten mit dem Septembergehalt im September, für die Landesbeamten mit dem Oktobergehalt Ende September.

Die Energiepreispauschale soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer Einkunftsart (im Gesetz definiert) beziehen.

Der dbb hat die Bundesregierung aufgefordert, neben steuerpflichtigen Erwerbstätigen auch Renten- und Pensionsbeziehende von den hohen Energiekosten zu entlasten. „Die Ungleichbehandlung, ja Ungerechtigkeit, ist weder nachvollzieh- noch erklärbar. Die hohen Energiekosten sowie die Inflation von 7,3 Prozent im Monat März 2022 sind bei den Renten- und Pensionsbeziehenden ebenso wie bei den Erwerbstätigen angekommen. Es bedarf insoweit dringend der Korrektur des Maßnahmenpaketes“, fordern die Chefs von dbb und dbb Senioren. Eine Auszahlung der Pauschale über die Rentenversicherungsträger und Versorgungskassen der Dienstgebenden sei bei den Renten- und Pensionsbeziehenden ebenso problemlos möglich wie die Auszahlung über die Arbeitgebenden bei den Erwerbstätigen.

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