tbb Mitgliederinfo (Auszug)
Beamte in Thüringen warten auf Antworten zur Thüringer Beamtenbesoldung
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung (AZ: 2 BvL 20/17 u. a. vom 17.09.2025) stellt eine Weiterentwicklung von erheblicher Tragweite dar. Sie dürfte nicht nur in den Finanzressorts der Länder für erhebliche Aufmerksamkeit sorgen, sondern hat zugleich unter den Betroffenen eine breite Diskussion sowie spürbare Verunsicherung ausgelöst. (Allein in Berlin gibt es über 100.000 Widersprüche gegen die aktuelle Besoldung.)
Die Richter haben neue Regeln festgelegt, was eine „angemessene“ Besoldung für Beamte bedeutet. Auch wenn die Entscheidung formal zunächst ausschließlich Berlin bindet, entfaltet sie aufgrund ihrer inhaltlichen Reichweite faktisch Wirkung für alle Besoldungsgesetzgeber, somit auch für Thüringen, die ihre Regelwerke an die fortentwickelten Kriterien anzupassen haben.
Bisher reichte es, wenn Beamte mehr als das soziale Existenzminimum verdienten. Das BVerfG hat mit der neuen Entscheidung eine neue Berechnungsmethode entwickelt. Jetzt wird das mittlere Einkommen (Median-Äquivalenzeinkommen) als Vergleich herangezogen. Das Gericht bezieht sich auf Daten, die zeigen, wie viel Geld eine typische Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern braucht. Die Besoldung muss mindestens 80 % dieses Wertes erreichen, damit Beamte nicht in die Nähe der Armutsgrenze rutschen. Die Anwendung dieser Maßstäbe unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, führt zu erheblichen finanziellen Implikationen. In zahlreichen Fällen liegen insbesondere die Einstiegsgehälter im mittleren Dienst deutlich unterhalb der geforderten Schwelle. Daraus ergibt sich nicht nur ein verfassungsrechtlich festgestellter Anpassungsbedarf, sondern zugleich ein klar umrissener gesetzgeberischer Auftrag (für alle anderen Bundesländer und den Bund). Allerdings erkennt das Gericht auch einen gewissen haushaltspolitischen Gestaltungsspielraum an.
Mögliche zukünftige Auswirkung auf Thüringer Beamte?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem aktuellen Beschluss neue, klarere Vorgaben für die Ermittlung der Beamtenbesoldung gesetzt, die Thüringen künftig – etwa bei geplanten Gesetzen zu Besoldungs- und Versorgungsanpassungen – beachten muss.
Wie die Umsetzung konkret aussehen soll – sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit, zum Beispiel bei noch laufenden oder ruhenden Verfahren zu Besoldungswidersprüchen oder der Frage einer „amtsangemessenen Alimentation“ – das muss zunächst der Thüringer Gesetzgeber entscheiden. Denn wie bereits erwähnt, hat er innerhalb dieser Vorgaben einen gewissen Spielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar verfassungsrechtliche Grenzen für die angemessene Besoldung festgelegt, die konkrete Umsetzung allerdings nicht vorgegeben. So bleibt etwa offen, welche Einkommensgrenze der Gesetzgeber als Mindestabstand zur Armutsgefährdung heranzieht: Wird er einen einheitlichen Wert für ganz Thüringen festlegen oder regionale Unterschiede berücksichtigen?
Rückwirkende Auswirkung auf das Besoldungsjahr 2025? …
Rückwirkende Auswirkung auf die Besoldungsjahre 2024, 2023, 2022, 2021, 2020? …
Übertragung Tarifergebnis auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger? …
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