08. Dezember 2016

Grundsätzegesetz

Beamtenbund enttäuscht: Verwaltungsumbau ohne Beteiligung der Personalvertretungen beschlossen

Mit Enttäuschung reagierte heute der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes auf die Verabschiedung des Grundsätzegesetzes im Thüringer Landtag. Dieser hatte heute mit einer Mehrheit von 48 von 89 Stimmen für das Gesetz gestimmt, in dem Festlegungen eines Kommunalisierungsgebotes, eines zwingenden Personalabbaus, eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus und der Einräumigkeit der Verwaltung enthalten sind, jedoch keine Regelung zur Einbeziehung des Personals im öffentlichen Dienst oder seiner Personalvertretungen.

Zwar hatten die Regierungsfraktionen quasi in letzter Minute einen Änderungsantrag eingebracht, wonach wenigstens die Spitzenorganisationen DGB und Beamtenbund zu beteiligen wären, die ursprünglich den Spitzenorganisationen vorgeschlagene Fassung, dass daneben auch das Personal unmittelbar sowie die Personalvertretungen einzubeziehen sind, wurde ohne nähere Begründung gestrichen.

Dies hatte der Beamtenbund in zahlreichen Stellungnahmen zu dem Gesetz sowie in Gesprächen gefordert. Zuletzt war dies auch durch Regierungsvertreter auf Veranstaltungen von ver.di (DGB) am 22.11.2016 und beim Symposium des Beamtenbundes am 29.11.2016 zugesagt worden.

Damit enthält das Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform (ThürGFVG) keine Regelung, die bei Umstrukturierungen in den Verwaltungen auch eine frühestmögliche Beteiligung der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen vorsieht.

„Welche verheerende Botschaft einer rot-rot-grünen Regierung gegenüber Bürgern und Wirtschaft“, konstatiert Liebermann, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes. „Eine echte Beteiligung und die Mitnahmen der Beschäftigten an der geplanten Verwaltungsreform sieht anders aus. Eine Akzeptanz bei Reformvorhaben wird nur erreicht, wenn sich die Beschäftigten frühzeitig beteiligen und den Reformprozess mitgestalten können.“

Noch im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag „Thüringen gemeinsam voranbringen“ hieß es unter Punkt 11.1 Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform: „Uns ist bewusst, dass die Anforderung an die Herstellung gesellschaftlicher Zustimmung für ein solches Vorhaben sehr groß ist. ... Grundsatz dieses Prozesses ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus sind neben den kommunalen Spitzenverbänden auch Gewerkschaften, Berufsverbände und Personalvertretungen einzubeziehen...“.

Liebermann merkt dazu an, dass auch das Thüringer Personalvertretungsgesetz keine dementsprechenden Regelungen enthält. Erst eine Novellierung könnte dem Abhilfe schaffen. Diese würde jedoch frühestens 2018 in Kraft treten können, da bislang noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vorliegt. 2018 soll jedoch der Umbau der Landesregierung bereits losgehen. Das Gesetz käme zu spät.

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