Besoldung in Thüringen verfassungswidrig
Beamtenbund und Richterbund fordern Regelung ein
Thüringer Beamtenbund und Deutscher Richterbund Thüringen klagen gegenüber dem Thüringer Finanzministerium die Aufrechterhaltung verfassungswidriger Zustände in der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten an. Dem Finanzministerium ist die Verfassungswidrigkeit bekannt, Maßnahmen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit sind bislang nicht ergriffen worden.
Bereits am 26. November 2020 räumte das Thüringer Finanzministerium vor dem Petitionsausschuss ein, dass die Besoldung der Thüringer Beamt*innen und Rich-ter*innen seit Jahren verfassungswidrig ist und auch die kinderbezogenen Bestandteile verfassungswidrig zu niedrig ab dem 3. Kind sind und versprach einen Gesetzentwurf bis Ende Januar 2021 vorzulegen. Ein solcher Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Die kursierende Idee des Finanzministeriums, dem Problem allein über die Anhebung der Kinder- bzw. Familienzuschläge zu begegnen, um damit eine fiskalische Belastung für den Freistaat so gering wie möglich zu halten, greift zu kurz und wurde von den beiden Verbänden stark kritisiert. „Auf diesem Wege wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel in Verwaltung und Justiz in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen, da man im Wettbewerb um die besten Köpfe unterlegen sein wird“, heißt es aus deren Vorstand.
Allein eine mögliche Nachzahlung für die Beamten für die Jahre 2020/ 2021 könnte eine Größenordnung in Höhe einer dreistelligen Millionensumme erreichen. Der tbb und Richterbund mahnen die Herstellung eines verfassungskonformen Zustandes an und rechnen mit einer massiven Widerspruch- und Klagewelle.
Hintergrund
Zur Beamtenbesoldung hatte das Bundesverfassungsgereicht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung –Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richtern im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Das Thüringer Finanzministerium räumte vor dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtages bereits am 26.11.2020 ein, dass diese Kriterien an die Besoldung in Thüringen angelegt, mindestens eine Verlet-zung des Abstands zur Grundsicherung (sogenannten vierten Parameters) ergibt, was auch in Thüringen zu einer Verfassungswidrigkeit der Beamtenbezahlung führt.
In einem weiteren Beschluss vom 4. Mai 2020 zur Besoldung von Beamten mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen (Az: 2 BvL 6/17) hat das Gericht ausgeführt, welche Höhe die Zuschläge für das dritte und jedes weitere Kind mindestens haben müssen. Auch in diesem Punkt muss in Thüringen nachgebessert werden. Der tbb vertritt 34 Fachgewerkschaften.