25. Februar 2021

Information

Beihilfefähigkeit von Corona Tests?

In einer Bediensteten-Information wird aktuell informiert, dass nur medizinisch notwendige Corona-Tests von der Beihilfefähigkeit erfasst werden.

Nicht beihilfefähig sind hingegen insbesondere:

- Tests bei asymptomatischen Personen nach der Coronavirus-Testverordnung,

- Tests auf Veranlassung des Dienstherrn oder

- Tests, die auf Wunsch des Beamten durchgeführt wurden

Nähere Ausführungen erhalten Sie beim Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF)

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