Information
Beihilfefähigkeit von Corona Tests?
In einer Bediensteten-Information wird aktuell informiert, dass nur medizinisch notwendige Corona-Tests von der Beihilfefähigkeit erfasst werden.
Nicht beihilfefähig sind hingegen insbesondere:
- Tests bei asymptomatischen Personen nach der Coronavirus-Testverordnung,
- Tests auf Veranlassung des Dienstherrn oder
- Tests, die auf Wunsch des Beamten durchgeführt wurden
Nähere Ausführungen erhalten Sie beim Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF)