31. März 2022

Reisekostenrecht

Belastungen für Dienstreisende mit Privat-PKW senken

    Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn fordert angesichts steigender Spritpreise, die Belastungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen, die Privatwagen dienstlich nutzen, abzufedern.

    „Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nutzen ihre Privatwagen in Ermangelung von Dienstfahrzeugen dienstlich und sind von den explodierenden Spritpreisen massiv betroffen. Deswegen brauchen sie jetzt schnell einen tatsächlichen Kostenausgleich. Es ist schon ein Unding, dass Dienst- und Arbeitgebende die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Fahrzeuge nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Nun auch noch die Beschäftigten, die das mit ihrem Privateigentum kompensieren und dafür sorgen, dass der Außendienst aufrecht erhalten wird, auf den massiv gestiegenen Kosten sitzen zu lassen, ist inakzeptabel“, so Schönborn.

    Die Entschädigungssätze betragen aktuell 17 Cent je Kilometer für „normale“ Dienstreisende, 35 Cent bei erheblichen dienstlichen Gründen für die Nutzung des Privat-Kfz. Sie wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. In der gleichen Verordnung ist die Entschädigung für all jene geregelt, deren Tätigkeit typischerweise im Außendienst ausgeübt wird.

    „Wir sprechen hier über Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst und im Auftrag des Freistaates Thüringen mit ihrem privaten Kraftfahrzeug unterwegs sind. Diese können in aller Regel weder ein Dienst-Kfz noch öffentliche Verkehrsmittel für ihre dienstlich erforderlichen Fahrten nutzen. Sei es, weil die Thüringer ÖPNV Landschaft nicht ausreicht, sei es, weil die zu verwendenden Dienstutensilien schlicht zu schwer sind“, so führt Schönborn weiter aus. „Es geht hier beispielsweise um kontrollierende und betreuende Beschäftigte, wie Steueraußenprüfer, Forstbeamte, Lebensmittelkontrolleure, Betriebsprüfer, Sicherheits- und Bauingenieure, aber auch Bedienstete in Familienhilfen und sozialen Betreuungen.“

    Der tbb fordert daher, Dienstreisende im Auftrag des Freistaates Thüringen müssen entlastet werden. Die Beträge der Wegstreckenentschädigungen müssen erhöht werden! Die Dienstreisenden der öffentlichen Verwaltung, die tagtäglich den Freistaat engagiert und motiviert vertreten und wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl, für uns alle erfüllen, dürfen hier nicht allein gelassen werden.

    Hier muss eine schnelle Lösung gefunden werden.

     

    Hier finden Sie das Thüringer Reisekostengesetz

     

     

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